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Verbot privater E-Mails am Arbeitsplatz wird zunehmend kontrolliert
29.01.09 Knapp jedes zweite deutsche Unternehmen verbietet seinen
Beschäftigten, private E-Mails am Arbeitsplatz zu bearbeiten. Davon
kontrolliert mehr als die Hälfte der Firmen, ob das Verbot auch eingehalten
wird. Private E-Mails aus dem Büro zu schreiben, kann somit erhebliche
arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
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Bei einem exzessivem Gebrauch droht sogar die Kündigung. In 42 Prozent der
Betriebe steht es der Belegschaft hingegen frei, ob sie das Internet zur
privaten Kommunikation nutzt. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie "IT-Security
2008" der Fachzeitschrift InformationWeek, die zusammen mit Steria Mummert
Consulting ausgewertet wurde.
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Auch wenn es für viele Beschäftigte selbstverständlich ist, per E-Mail eine
Verabredung nach Feierabend zu bestätigen oder das Wochenende zu planen,
ohne eine Freigabe der privaten Internetnutzung begeben sich
Arbeitnehmer auf dünnes Eis. Für klare Verhältnisse kann beispielsweise eine
Betriebsvereinbarung sorgen. Fehlt eine betriebliche Regelung, so ist dies
nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes mit einem Verbot des privaten
E-Mail- und Internetverkehrs gleichzusetzen.
Liegt ein ausdrückliches Verbot vor, so darf der Arbeitgeber den gesamten
elektronischen Mail-Verkehr überwachen. Die Rechtsprechung geht allerdings von
einer stichprobenartigen und keiner permanenten Überprüfung aus. An diese
Vorgabe hält sich auch der Großteil der überwachenden Unternehmen (78
Prozent). Rund jeder fünfte Befragte kontrolliert den E-Mail-Verkehr jedoch
kontinuierlich.
Doch selbst Unternehmen, die den betriebseigenen Internetzugang für
Privatzwecke geöffnet haben, handeln nicht immer juristisch sicher. Dies gilt
vor allem dann, wenn Beschäftigte das Firmenpostfach für die private
Kommunikation nutzen. Denn infolge der Privatnutzung werden die Unternehmen zu
einem geschäftsmäßigen Anbieter von Telekommunikationsdiensten. Sie
unterliegen daher rechtlichen Pflichten aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
und dem Telekommunikationsgesetz (TKG). Demzufolge sind Überwachung und
Speicherung privater E-Mails unzulässig. Eine zentrale Archivierung des
gesamten E-Mail-Verkehrs ist somit nicht erlaubt.
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