Ab dem 1.Juni Warteschleifen bei Sonderrufnummern kostenlos
• 28.05.13 Bei Warteschleifen dürfen die Telefonkunden seit dem 1.September letzten Jahres nicht mehr abgezockt werden. Damit tritt eine neunmonatige Übergangsregelung für kostenlose Warteschleifen in Kraft. Allerdings gibt es die entgültige Abschaffung der kostenpflichtigen Warteschleifen bei Sonderrufnummern erst ab dem kommenden Samstag, dem 1.Juni. Damit hat die
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Daher dürfen dann auch keine Sonderrufnummern wie 0180er und 0900er Rufnummern bei Warteschelifen kostenpflichtig eingesetzt werden. Auch nachgelagerte Warteschleifen, also beispielsweise Wartezeiten während einer Weiterleitung nach begonnener Bearbeitung, müssen kostenfrei sein. Bei ortsgebundenen Rufnummern, Mobilfunkrufnummern und entgeltfreien Rufnummern ist der Einsatz von Warteschleifen weiterhin zulässig.
Die Bundesnetzagentur hat im Hinblick auf die endgültigen gesetzlichen Regelungen zwei neue Rufnummernteilbereiche für Service-Dienste bereitgestellt. Die neuen Rufnummern der Teilbereiche 0180-6 und -7 erfüllen die Voraussetzungen zur Einführung kostenloser Warteschleifen.
Eine Warteschleife liegt vor, wenn Anrufe entgegengenommen oder aufrechterhalten werden, ohne dass das Anliegen des Anrufers bearbeitet wird. Die Bearbeitung kann über einen automatisierten Dialog oder durch eine Person erfolgen. Beim ersten Einsatz einer Warteschleife im Rahmen des Anrufs hat der Angerufene bei Sonderrufnummern sicherzustellen, dass der Anrufende mit Beginn der Warteschleife über deren voraussichtliche Dauer informiert wird, teilt die Bundesnetzagentur mit.
Darüber hinaus muss dem Anrufer mitgeteilt werden, ob für den Anruf ein Festpreis gilt oder der Anruf für die Dauer des Einsatzes dieser Warteschleife für den Anrufer kostenfrei ist. Die Ansage kann mit Beginn der Bearbeitung vorzeitig beendet werden, so die Bundesnetzagentur weiter.
Wenn es ab dem 1.Juni nun Verstösse gibt, können die Verbraucher diese bei der Bundesnetzagentur anzeigen. Um rechtswidrige Warteschleifen aufdecken zu können, ist die Bundesnetzagentur auf die Hilfe der Verbraucher angewiesen. Betroffene können sich unter den folgenden Kontaktdaten an die Bundesnetzagentur wenden:
Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5, 59872 Meschede
Telefon: +49 291 9955-206, Telefax: +49 6321 934-111, E-Mail: rufnummernmissbrauch@bnetza.de
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