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Ab dem 1.März gibt es eine neue Kostenstruktur bei den 0180-Rufnummern
03.03.10 Die Telekommunikationsanbieter haben in der Regel ihren Kunden
eine Mitteilung zugeschickt, dass es ab dem 1.März eine neue Kostenregelung
bei den Anrufen zu den 0180-Rufnummer gibt. Dabei werden preisliche
Obergrenzen eingeführt, so dass im Sinne des Verbrauchers keine
Preisüberraschungen auf ihn zukommen. Sofern die Provider ihren Kunden nichts
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geschickt haben, hat es dann auch keine Kostenänderung beim Kunden gegeben.
Auf jeden Fall gibt es nun bei den Anrufen aus dem Mobilfunknetz zu den
0180-Rufnummer den maximalen Höchstpreis von 42 Cent pro Gesprächsminute,
höher dürfen die Tarife erstmal nun nicht gesetzt sein.
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Ab dem 1. März 2010 besteht ausserdem die Verpflichtung, bei jeder Angabe einer
0180er Rufnummer nicht nur den Preis für Anrufe aus dem Festnetz, sondern
zusätzlich den Mobilfunkhöchstpreis anzugeben. Der blosse Hinweis auf
möglicherweise abweichende Mobilfunkpreise reicht nicht mehr aus. Ferner
heissen die in diesem Rufnummernbereich erbrachten Dienste nicht mehr
"Geteilte-Kosten-Dienste", sondern "Service-Dienste".
Anrufe aus den Festnetz kosten bei 0180-1 maximal 3,9 Ct/Min., 0180-3 maximal
9 Ct/Min. und 0180-5 maximal 14 Ct/Min. Bei den Rufnummern 0180-2 und 0180-4
wird pauschal pro Anruf abgerechnet und die Kosten dürfen maximal 6 bzw. 20 Cent betragen.
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