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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung verschenkt Zugänge zu Anonymisierungsdiensten
22.01.09 Das Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung ist seit Januar gültig,
und dabei wird zum Beispiel aufgezeichnet wann das Internet genutzt wurde,
oder wann E-Mails verschickt wurden.
Um eine Aufdeckung der eigenen Internetnutzung zu verhindern, empfiehlt der
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Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung allen Internetnutzern,
Anonymisierungsdienste zu verwenden. Nur über Anonymisierungsdienste kann man
das Internet noch ohne verdachtslose Aufzeichnung nutzen. Wichtig ist dies
beispielsweise, wenn man sich über psychische Krankheiten im Internet
informieren, bei Suchtproblemen beraten lassen oder Informationen anonym
weiterleiten will.
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Dazu gibt es nun auf der Homepage
www.vorratsdatenspeicherung.de
einen Vergleichstest von 17 internationalen Anonymisierungsdiensten. Im Rahmen
einer Sonderaktion verschenkt der Arbeitskreis dort außerdem 64 Zugänge zu
kommerziellen Anonymisierungsdiensten im Wert von über 3.000 Euro.
Der Einsatz von Anonymisierungsdiensten ist in Deutschland legal. Die
strengen Auflagen des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung
gelten nicht für die Identifizierung von Internetnutzern, erklärt der Jurist
Patrick Breyer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
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