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Arbeitskreis gegen Vorratsdatenspeicherung bei Telekommunikationsdaten
25.09.06 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter
Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, hat
am heutigen Montag eine Kampagne gegen die von SPD und Union geplante
Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Auf einem speziellen
Internetportal können besorgte Bürger Offene Protestbriefe verfassen, die
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automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordnete der Koalition versandt werden.
"Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht
jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die
Meinungsfreiheit auswirken," warnt Bettina Winsemann vom Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung. "Gespräche mit der Telefonseelsorge, mit Anwälten,
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mit Presseinformanten, würde für die zugriffsberechtigten Personen und
Behörden ein offenes Buch werden. Die Speicherung von Geschäftskontakten würde
auch der Wirtschaftsspionage Tür und Tor öffnen.".
Das Bundesjustizministerium erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur
Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland. Einem
Bundestagsbeschluss vom Februar 2006 zufolge soll ab Mitte 2007 zur
verbesserten Strafverfolgung über einen Zeitraum von sechs Monaten
nachvollziehbar werden, wer mit wem per Telefon, Handy oder Email in
Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS soll auch der
jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Neben Polizei und
Staatsanwaltschaften hätten auch die Geheimdienste und ausländische Staaten
wie die USA Zugriff auf die Daten.
Die von der Justizministerin persönlich vorangetriebenen Pläne bekommen
zunehmend Gegenwind. Dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg liegt seit Juli
eine Nichtigkeitsklage gegen die von Zypries mitgetragene EU-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung vor. Nachdem im Mai bereits eine Klage gegen das
EU-Abkommen zur Übermittlung von Flugdaten in die USA Erfolg hatte, halten es
Experten für wahrscheinlich, dass auch die europäische Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung mangels Rechtsgrundlage für nichtig erklärt wird. Die
Opposition im Deutschen Bundestag will die Regierung dementsprechend in einem
gemeinsamen Antrag auffordern, den Ausgang der Klage vor dem Europäischen
Gerichtshof abzuwarten, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Für ein
solches Moratorium haben sich mit Siegfried Kauder (CDU) und Jörg Tauss (SPD)
auch erste Politiker der Koalition ausgesprochen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung
erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und
Email-Adressdaten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch mit
Rechnungsversand gelöscht. Durch die Benutzung von Pauschaltarifen
("Flat-Rates") kann eine Speicherung zudem bisher gänzlich vermieden werden,
was etwa für Journalisten und Beratungsstellen wichtig sein kann, die auf
besondere Vertraulichkeit angewiesen sind.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter
www.vorratsdatenspeicherung.de
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