22.11.06 Die Bürgerrechtler rufen derzeit zur Teilnahme an einer
"Sammel-Verfassungsbeschwerde" gegen die von der Bundesregierung geplante
Protokollierung der Nutzung von Telefon, Handy, Email und Internet auf.
An der vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung vorbereiteten
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Verfassungsbeschwerde kann sich jedermann beteiligen. Auf der Internetseite
des Arbeitskreises (http://www.vorratsdatenspeicherung.de) befindet sich ein
Meldeformular. Die Vertretung der Beschwerdeführer vor dem
Bundesverfassungsgericht wird der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik
übernehmen, der Mitglied in dem Verein "RAV - Anwält/innen für Menschenrechte"
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ist.
Der Aufruf zur Erhebung einer Massenverfassungsbeschwerde ist in der deutschen
Geschichte einmalig. "Die von der Bundesregierung geplante
Totalprotokollierung der Telekommunikation der gesamten Bevölkerung ist
ebenfalls einzigartig", begründet der Politikwissenschaftler Ralf Bendrath vom
Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung die Aktion. "Frau Zypries will
vorsorglich Informationen über unsere Telefonate, Bewegungen und
Internetnutzung sammeln lassen für den Fall, dass wir zu Verbrechern
werden.".
Mit Dr. Rolf Gössner und Prof. Dr. Christoph Gusy unterstützen prominente
Erstkläger die Verfassungsbeschwerde. Der Bremer Rechtsanwalt und
Bürgerrechtler Rolf Gössner ist Präsident der Internationalen Liga für
Menschenrechte (ILMR). Christoph Gusy ist Professor der Rechtswissenschaft an
der Universität Bielefeld. Er begründet seine Teilnahme an der
Verfassungsbeschwerde wie folgt: "Das geplante Gesetz begründet eine
allgemeine, anlassunabhängige Duldungspflicht der Bürger im Hinblick auf
mögliche polizeiliche Maßnahmen, welche ohne Wissen des Betroffenen und damit
gleichfalls ohne Kontroll- oder Rechtsschutzmöglichkeit durchgeführt werden
können. Eine derart allgemeine, breit angelegte Datenerhebung ist mit dem
Grundrechtsschutz aus Artikel 10 des Grundgesetzes, dem Fernmeldegeheimnis,
unvereinbar."
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass 'eine Straftat von
erheblicher Bedeutung, ein konkreter Tatverdacht und eine hinreichend sichere
Tatsachenbasis' Voraussetzung jeder Erfassung von Verbindungsdaten ist und
dass der Gesetzgeber das 'strikte Verbot der Sammlung personenbezogener Daten
auf Vorrat' zu beachten hat.
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung fordert, das deutsche
Gesetzesvorhaben zumindest solange auszusetzen, bis der Europäische
Gerichtshof über die von Irland im Juli eingereichte Nichtigkeitsklage gegen
die EG-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung entschieden hat.
Als Hintergrund des Aufrufes dient der Gesetzesentwurf des
Bundesjustizministerium vor zwei Wochen. Das Justizministerium hat einen
Vorschlag zur Einführung einer Vorratsdatenspeicherung in Deutschland
vorgestellt. Danach soll ab Mitte 2007 zur verbesserten Strafverfolgung über
einen Zeitraum von sechs Monaten nachvollziehbar werden, wer mit wem per
Telefon, Handy oder Email in Verbindung gestanden hat. Bei Handy-Telefonaten
und SMS soll auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten
werden. Anonyme Emailkonten und Anonymisierungsdienste sollen verboten
werden.
Mit Hilfe der gespeicherten Daten können Bewegungsprofile erstellt,
geschäftliche Kontakte rekonstruiert und Freundschaftsbeziehungen
identifiziert werden. Auch Rückschlüsse auf den Inhalt der Kommunikation, auf
persönliche Interessen und die Lebenssituation der Kommunizierenden sind
möglich. Die Furcht vor einem Bekanntwerden ihrer Kontakte könnte Informanten,
Ratsuchende und Hilfsbedürftige in Zukunft davon abhalten, sich an
Journalisten, Anwälte oder Beratungsstellen zu wenden. Der Informantenschutz,
das Anwalts- und das Arztgeheimnis würden unterlaufen.
Gegenwärtig dürfen Telekommunikationsanbieter nur die zur Abrechnung
erforderlichen Verbindungsdaten speichern. Dazu gehören Standortdaten und
Email-Daten nicht. Auch sonstige Verbindungsdaten werden auf Wunsch monatlich
gelöscht.
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