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BGH verwirft Beschwerden gegen die Verschmelzung von T-Online und Dt.Telekom
02.06.06 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im so genannten Freigabeverfahren zur Verschmelzung
erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts
Frankfurt am Main als unzulässig verworfen.
Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen
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T-Online-Aktionären gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005
über die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen
der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen
nicht entgegen stehen.
Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke begrüßte die
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Entscheidung des BGH: "Ich freue mich, dass wir mit dieser
Gerichtsentscheidung einen wesentlichen Schritt weiter gekommen sind".
Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider
Unternehmen wirksam werden.
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