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BGH verwirft Beschwerden gegen die Verschmelzung von T-Online und Dt.Telekom

  • 02.06.06 Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im so genannten Freigabeverfahren zur Verschmelzung erhobenen Rechtsbeschwerden gegen die Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main als unzulässig verworfen.

    Das Oberlandesgericht hatte entschieden, dass die von einigen
    T-Online-Aktionären gegen den Hauptversammlungsbeschluss vom 29. April 2005 über die Verschmelzung der T-Online auf die Deutsche Telekom erhobenen Klagen der Eintragung der Verschmelzung in die Handelsregister beider Unternehmen nicht entgegen stehen.

    Der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Telekom, Kai-Uwe Ricke begrüßte die

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    Entscheidung des BGH: "Ich freue mich, dass wir mit dieser Gerichtsentscheidung einen wesentlichen Schritt weiter gekommen sind".

    Die Verschmelzung wird mit der Eintragung in den Handelsregistern beider Unternehmen wirksam werden.


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