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BREKO:Regulierer muss Mietpreis für Leitungen unter 10 Euro anlegen

  • 16.03.05 Bei der anstehenden Entscheidung zur Preisfestsetzung für die sogenannte "letzte Meile" führt die konsequente Anwendung des neu im Telekommunikationsgesetz (TKG) eingeführten Konsistenzgebotes zu einem TAL-Preis von deutlich unter 10 Euro. Zu diesem Ergebnis kommt ein Rechtsgutachten der Sozietät Freshfields Bruckhaus Deringer, das acht
    Mitgliedsunternehmen des BREKO in Auftrag gegeben haben und das der zuständigen Beschlusskammer vor der morgen stattfindenden Anhörung übergeben wurde.

    Mit dem Inkrafttreten des neuen TKG am 26.06.2004 hat sich die Grundlage für Entscheidungen in Entgeltregulierungsverfahren grundlegend

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    geändert. Jetzt ist die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) verpflichtet, alle Maßnahmen - nicht nur formal, sondern auch inhaltlich - in sich lückenlos und widerspruchsfrei umzusetzen. Bei Entgeltverfahren über verschiedene Vorleistungsprodukte hat der Regulierer dabei insbesondere entscheidungs- und beschlusskammerübergreifend einheitliche Kalkulations- und Kostenermittlungsmethoden anzuwenden.

    Denn während die Minutenpreise für die Netzzusammenschaltungen, die sogenannten Interconnection-Entgelte (das maßgebliche Vorleistungsprodukt der Call-by-Call- und Preselection-Anbieter), kontinuierlich auf heute rund 50 Prozent des damaligen Wertes abgesenkt wurden, stieg der monatliche Mietpreis für die "letzte Meile" (dem wesentlichen Vorleistungsprodukt für alternative Anschlussanbieter) sogar an und hat wegen der zwischenzeitlich nur sehr moderat erfolgten Absenkung heute noch nicht einmal den alten Wert erreicht. Grundlage für die Interconnection-Entscheidungen war dabei stets die europäische Vergleichsmarktbetrachtung der fünf besten Mitgliedsstaaten, wohingegen bei TAL-Entscheidungen ein vom Wissenschaftlichen Institut für Kommunikationsdienste (WIK) entwickeltes analytisches Kostenmodell zur Preisfindung herangezogen wurde.

    Bei der letzten TAL-Entscheidung im Jahr 2003 hat die Beschlusskammer den EU-Vergleich der fünf führenden Mitgliedsstaaten immerhin als Kontrollinstrument genutzt, um das ermittelte Entgelt von 11,80 Euro zu rechfertigen. Wendet die Regulierungsbehörde - wie sie es seit Jahren zur Ermittlung der Interconnection-Entgelte praktiziert und wie es das Konsistenzgebot erfordert - dieses Verfahren bei der jetzt anstehenden Entscheidung an, dann muss der Mietpreis für den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung heute deutlich unter 10 Euro betragen. In Dänemark zahlen Wettbewerber monatlich 8,60 Euro für den Anschluss. In Italien lediglich 8,30 Euro.


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