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Bei E-Government-Angebote im Internet sparen Existenzgründer
14.08.08 Der Ausbau der E-Government-Angebote im Internet und
das Serviceangebot eines einheitlichen behördlichen Ansprechpartners helfen,
die Bürokratiekosten für Unternehmen während der Gründungsphase um mehr als 30
Prozent zu senken.
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Insgesamt sparen Firmengründer durch die Effizienzmaßnahmen der der
europäischen Dienstleistungsrichtlinie (DLR) jedes Jahr Verwaltungskosten in
Höhe von rund 279 Millionen Euro. Über die Kostenersparnis hinaus ist mit
einer erheblichen Beschleunigung der Verfahren zu rechnen. Die zeitintensive
Anmeldung zum Handelsregister lässt sich beispielsweise auf weniger als ein
Drittel der herkömmlichen Arbeitszeit verkürzen. Das ist das Ergebnis einer
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Studie zu den Entlastungspotenzialen der EU-Dienstleistungsrichtlinie, die
Steria Mummert Consulting im Auftrag der Bertelsmann Stiftung erstellt hat.
Der mit der EU-Dienstleistungsrichtlinie angestrebte Bürokratieabbau dürfte
wichtige Impulse für die Gründung von Unternehmen in Deutschland liefern. Denn
derzeit gehören der Verwaltungsaufwand und die damit verbundenen Kosten zu den
größten Hindernissen, die eine Unternehmensidee auf dem Weg zum Markteintritt
scheitern lassen. Allein bei Unternehmensgründungen im Dienstleistungssektor
ist mit einem jährlichen Einsparpotenzial von 238 Millionen Euro zu rechnen.
Mit der Dienstleistungsrichtlinie verfolgt die Europäische Union das Ziel, den
innereuropäischen Dienstleistungsverkehr zu vereinfachen und dadurch zu
stärken. Die Mitgliedstaaten sind dazu aufgefordert, zahlreiche Maßnahmen zur
Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie durchzuführen, wie beispielsweise eine
Untersuchung aller relevanten Regelungen auf Vereinfachungsmöglichkeiten oder
die Einrichtung eines einheitlichen Ansprechpartners für
Dienstleistungserbringer und -empfänger. Die Umsetzung der
Dienstleistungsrichtlinie soll bis Ende 2009 erfolgen.
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