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Billiger Telefonieren: 1.August Call-by-Call mit Tarifansagepflicht

  • 01.08.12 Nach dem neuen Telekommunikationsgesetz sollte eigentlich ab dem 1.März eine Tarifansage verlangt werden. Dieses Gesetz ist aber durch den Widerspruch von Tele2 verzögert. Das Bundesverfassungsgericht hat daher aufgrund einer Eilentscheidung von Tele2 die Ansagepflicht auf den 1.August verschoben.

    Nun sind aber alle Call-by-Call Gespräche ab heute ansagepflichtig. Ob die Internet-by-Call Anbieter dieser Pflicht ebenfalls mit einem Tarifhinweis beim Aufruf der ersten Internet-Seite unterliegen, ist noch ungewiß, da im Gesetzestext keine explizite Nennung gemacht wurde, der Wille aber als konkludent betrachtet werden kann.

    Prinzipiell würden wir allen Verbrauchern empfehlen, welche keine Tarifansage

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    im Monat August hören und die sich abgezockt fühlen, die Schlichtungsstelle bei der Bundesnetzagentur anzurufen. Denn das Gesetz gilt für alle Call-by-Call Telefonanbieter nun verpflichtend dem 1.August, und da die Call-by-Call Anbieter immer mit schnellen Tarifwechseln die Kunden verärgert haben, sollten Kunden sich nun wehren.

    Oftmals nutzen Call-by-Call Nutzer günstige Einwahlnummern und vertippen sich dabei. Dabei landet man oftmals auf eine teure Leitung. Als Beispiel dient zum Beispiel die Einwahlnummer Easybell mit der Einwahlnummer 010010. Teilweise wurden dabei in den letzten Monaten Handygespräche von Easybell unter 6 Ct/Min und einer kostenlosen Tarifansage abgerechnet. Sollte keine Tarifansage zu hören sein, besteht auch die Gefahr 01010 getippt zu haben, welche mit 1,99 Euro/Min erheblich teurer ist. Daher kosten 10 Minuten Handygespräch statt 39 Cent teure 19,90 Euro. Die Bundesnetzagentur wäre daher auch gesetzlich in der Lage, wegen Verstosses der Tarifansagepflicht ein Inkassoverbot gegen Anbieter zu verhängen.


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