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Billigere Handygespräche, SMS und Daten-Tarife im EU-Ausland ab Juli

  • 24.04.09 Das EU-Parlament hat weitere Tarifsenkungen bei den Handygebühren ab dem 1.Juli 2009 beschlossen. Betroffen von der Senkung sind Handy-Gespräche, SMS und die Tarife für das Surfen im Internet via Mobiltelefon im EU-Ausland.

    Die neue Verordnung legt nicht bestimmte Roaming-Tarife fest, sondern setzt Obergrenzen, unterhalb deren die Netzbetreiber durch das Anbieten von niedrigeren Preisen konkurrieren können.

    Ab dem 1. Juli 2009 kosten ausgehende Handygespräche maximal 43 Cent zuzüglich Mehrwertsteuer pro Minute. Eingehende Handygespräche kosten maximal 19 Cent

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    zzgl. MwSt. pro Minute. Ab dem 1.Juli 2010 werden die Obergrenzen weiter auf 39 Cent bzw. 15 Cent gesenkt. Ferner müssen ab dem 1. Juli 2009 die Netzbetreiber ihren Kunden die Gespräche ab der 31. Sekunde sekundengenau abrechnen. Ferner soll die SMS im EU-Ausland ab dem 1.Juli 2009 nur noch 11 Cent zzgl. MwSt. kosten.

    Andere Datenroamingdienste, wie das Senden von Emails und Bildern oder das Surfen im Internet via Mobiltelefon oder Laptop, werden auf Großkundenebene reguliert, d.h. es gibt eine Preisobergrenze für Tarife, die ein Anbieter dem Heimatanbieter des Roaming-Kunden berechnen darf.

    Ab dem 1. Juli 2009 betragen hier die Kosten maximal 1,- Euro pro Megabyte, ab dem 1. Juli 2010 maximal 80 Cent und ab dem 1. Juli 2011 maximal 50 Cent pro Megabyte. Auch hier gelten die Tarife zzgl. gesetzliche Mehrwertsteuer des jeweiligen Landes.

    Um "Rechnungs-Schocks" zu verhindern, könnten sich Roaming-Kunden ab dem 1. März 2010 kostenlos für eine maximale Obergrenze der Kosten entscheiden. Eine dieser finanziellen Begrenzungen sollte bei 50 Euro oder bei dem entsprechenden Datenvolumen festgesetzt werden.

    Anbieter müssen ihre Kunden warnen, sobald 80 Prozent der vereinbarten Begrenzung erreicht worden sind, so die Verordnung. Eine weitere Mitteilung soll nach Erreichung der Begrenzung verschickt werden, in der das weitere Verfahren erklärt wird, wenn der Kunde weiterhin Datenroaming anwenden möchte. Wenn der Nutzer nicht reagiert, sollte der Anbieter alle Datenroamingdienste kappen.


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