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Branche übt Kritik an Leistungsschutzrechten

• 23.03.15 Die Stellungnahmen mehrerer Sachverständiger im Vorfeld bei den Stellungnahmen zu den Leistungsschutzrechten haben bestätigt, dass das Leistungsschutzrecht weder rechtlich noch ökonomisch notwendig sind. Kritiker werfen dem Gesetzesvorhaben sogar verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken vorgeworfen.

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Nun, ein gutes Jahr später, nach dem Inkraftreten der Leistungsschutzrechte, haben die Verlage dem Suchmaschinenanbieter Google kostenlose Rechte eingeräumt, Nachrichtenschnippsel zu verwenden, andernfalls würde die Nachrichten ja nicht mehr bei Google gelistet werden. Allerdings haben viele deutsche Start-Up Unternehmen keine Marktmacht und müssen zahlen bzw. haben ihre Dienste eingestellt.

Der Brachenverband BITKOM unterstützt die Forderungen nach Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage. "Die Bundesregierung hat das Leistungsschutzrecht trotz Warnungen von Rechtsexperten und gegen den Willen zahlreicher Wirtschaftsverbände beschlossen. Zwei Jahre später bewahrheiten sich die angekündigten negativen Folgen des Gesetzes", sagte BITKOM-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder im Vorfeld einer Sachverständigenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages. Dabei wird der von der Opposition eingebrachte Antrag auf Aufhebung des Gesetzes beraten. So hat das Leistungsschutzrecht zu erheblicher Rechtsunsicherheit geführt. Start-up-Suchmaschinen und News-Aggregatoren wurden vor die Wahl gestellt, ihren Dienst zu beschränken oder einzustellen. Zudem ist eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Nach Auffassung von Suchmaschinenbetreibern schränkt das Leistungsschutzrecht die Informationsfreiheit ein, gefährdet die Medienfreiheit und greift in die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit der betroffenen Unternehmen ein.

Die Presseverlage haben auf technischer Ebene auch ohne Leistungsschutzrecht die vollständige Kontrolle, ob und wie ihre Inhalte in Suchdiensten angezeigt werden. Davon machen Verlage aber selten Gebrauch. Immerhin wollten die Presseverlage von Google durch die Leistungsschutzrechte nur Geld sehen, dieser Schutz ist aber nach hinten losgegangen und hat nur die kleinen Internet-Firmen getroffen, und die Politiker haben sich vor dem falschen Karren spannen lassen, wie man das Fazit ziehen kann.

Nach den Ergebnissen einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Branchenverbandes Bitkom unter mehr als tausend Internetnutzern gelangen 72 Prozent der Befragten über eine Suchmaschine zu journalistischen Angeboten. 58 Prozent gehen direkt auf die Webseite der journalistischen Anbieter von Nachrichten, Berichten oder Reportagen. 17 Prozent nutzen News-Aggregatoren, die automatisiert Nachrichten aus unterschiedlichen Online-Quellen zusammenstellen. Weitere 7 Prozent nutzen so genannte RSS-Feeds, mit denen Nutzer Nachrichten im Internet abonnieren können. 8 Prozent der befragten Internetnutzer geben an, gar keine journalistischen Angebote im Internet zu nutzen.

Die neue Gesetzesänderung für die Leistungsschutzrechte sind am 1. August 2013 in Kraft getreten. Im Rahmen der Leistungsschutzrechte hatten allerdings einige Online-Dienste ihren Dienst eingestellt oder die Dienste wurde reduziert. Bei Google hatte es hingegen keine Änderungen geben. Google hatte ab dem 1. August Inhalte jener Verlage in seiner Newssuche weiterhin angezeigt, die ihr Einverständnis für eine kostenlose Nutzung erklärt haben. Dabei ist festzustellen, dass fast ausnahmslos alle und auch große Verlage, die zuvor vehement für ein Leistungsschutzrecht gestritten hatten, weiterhin dort gelistet sein wollen.

Das Leistungsschutzrecht sieht vor, dass Presseverleger das Recht erhalten sollen, News-Aggregatoren die bislang freie Nutzung von Textbestandteilen aus Artikeln zu verbieten. Kleinste Textausschnitte dürften zwar nun weiterhin lizenzfrei verwendet werden, so der Verband weiter. Allerdings gibt es auch Unklarheiten, die wohl nur vor Gericht geklärt werden. Unklar zum Beispiel, wie lang Textauszüge sein dürfen.

Ein Rechtsgutachten von der Humboldt Universität Berlin, kommt zu dem Ergebnis, dass das geplanten Leistungsschutzrecht als verfassungswidrig einzustufen ist. Die Internet-Nutzer und Betreiber von Online-Portalen werden in ihrem Recht auf Informationsfreiheit eingeschränkt. Bei den Unternehmern wird zudem die Berufsfreiheit beeinträchtigt. Zudem enteignet das Leistungsschutzrecht Journalisten. Sie behalten zwar das Urheberrecht an ihren Texten, können dieses jedoch nicht mehr frei nutzen, da die Presseverlage vergleichbare Rechte an denselben Texten erhalten, so die Mitarbeiter am Rechtsgutachten Prof. Dr. Alexander Blankenagel und Prof. Dr. Wolfgang Spoerr von der Humboldt Universität Berlin.


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