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Breitbandausbau in ländlichen Gebieten kommt voran
06.05.10 Die deutsche Telekom hat nun damit begonnen, die ersten
Schaltverteiler in den ländlichen Gebieten an die Wettbewerber zu
übergeben.
Zudem hat die Bundesnetzagentur heute die neueste Entgeltentscheidung für den
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Schaltverteilerzugang bekannt gegeben. Im Gegensatz zur vorherigen
Entgeltfestsetzung wird nun für mehrere bislang nach Aufwand abzurechnende
Leistungspositionen ein Pauschalentgelt festgelegt.
Ferner will die Beschlusskammer ein Standardangebot für den
Schaltverteilerzugang vorgeben. Im Rahmen dieses Verfahrens sind alle
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Nachfrager aufgerufen, die Bedingungen und Modalitäten des
Schaltverteilerzugangs gemeinsam mit der Bundesnetzagentur zu erörtern.
Am Ende des Verfahrens soll dann ein "Mustervertrag" stehen, mit dem jedes
Wettbewerbsunternehmen die Errichtung eines Schaltverteilers bei der Telekom
anfragen kann.
Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März 2009 eine erste Entscheidung bekannt
gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Erschliessung und
Versorgung "weisser Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen
soll. Danach muss die Telekom ihren Wettbewerbern den Zugriff auf die
Teilnehmeranschlussleitung, die sog. letzte Meile, auch an einem
Schaltverteiler gewähren.
Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem
Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven
Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit
hoher Bandbreite erst möglich wird. Darüber hinaus wird durch die Bündelung
der erforderlichen DSL-Technik an nur einem zentralen Punkt die Erschliessung
ländlicher Gebiete einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige
Anbindung jedes einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen,
aufwendigen Tiefbauarbeiten.
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