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Brüsseler Strafen wegen Vorratsdatenspeicherung geringer als wirtschaftlicher Schaden
26.04.12 Die Bundesregierung will bei der Vorratsdatenspeicherung nicht
voreilig Fakten zu schaffen. Dieses begrüssen dabei auch die unterschiedlichen
Wirtschaftsverbände wie eco, BDI, Bitkom, Anga, VATM, BREBO und der DIHK. Es
ist sinnvoll zunächst die aktuelle Neuregelung der zugrunde liegenden
EU-Richtlinie abzuschließen, bevor in Deutschland ein neues Gesetz erarbeitet wird.
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Der jetzige volkswirtschaftliche Schaden bei einer Umsetzung der Richtlinie
zum jetzigen Zeitpunk ist um ein Vielfaches höher als die theoretisch
möglichen Strafzahlungen, so die Branchenverbände. Die Strafzahlungen werden
auf maximal 32 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. Die Einführung der
Vorratsdatenspeicherung hingegen hat bereits im ersten Anlauf mit 330
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Millionen Euro mehr als das zehnfache gekostet. Diese Kosten mussten damals
die Provider für die Umsetzung des verfassungswidrigen Regelung ausgeben.
Eine neue Umsetzung nach dem Wortlauf des Bundesverfassungsgerichts, würde
dabei sogar nach Schätzungen noch teurer sein, als die im Jahr 2008
eingeführte Technik. Die Kosten dafür müssten dabei wiederum die Kunden und
Unternehmen aller Branchen über höhere Preise tragen.
Der Bundesverband eco erwartet, dass die EU die Rechts- und Planungssicherheit
der Unternehmen beachtet und von einem Vertragsverletzungsverfahren
absieht.
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