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Bundesdatenschutzbeauftragter überprüft Datenmißbrauch durch die Telekom
27.05.08 Wie bekannt wurde, gab es eine missbräuchliche Verarbeitung von
Telekommunikationsdaten bei der Deutschen Telekom. Der Bundesbeauftragte für
den Datenschutz und die Informationsfreiheit hat daher nun eine Prüfung der
Vorgänge eingeleitet. Aus dem Konzern wurden die Vorwürfe bestätigt. Als Grund
der Überwachungsmassnahmen bei der Telekom gab der Konzern an, man wollte
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herausfinden, wer aus dem eigenem Haus mit den Medien Informationen
austauscht.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar will die Vorgänge nun lückenlos
aufklären und es müssen Konsequenzen gezogen werden. Offenbar konnten da
einige den Begehrlichkeiten nicht widerstehen, die mit der immer
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umfangreicheren Sammlung personenbezogener Daten verbunden sind. Alle von
Datenschutzverstößen Betroffenen müssen von dem Unternehmen benachrichtigt
werden.
Nachdem der Datenschutz in den letzten Jahren mit dem Argument eingeschränkt
wurde, man wolle mehr Sicherheit schaffen, wird jetzt immer deutlicher, dass
die maßlose Datenspeicherung selbst ein gravierendes Sicherheitsrisiko
darstellt. Deshalb tritt der Bundesdatenschutzbeauftragte Schaar nachdrücklich
für eine Stärkung der datenschutzrechtlichen Instrumente ein.
Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass möglichst wenige personenbezogene
Daten gesammelt werden, statt die Speicherung auszuweiten. Unternehmen und
staatliche Stellen müssen verpflichtet werden, die Betroffenen und die
Öffentlichkeit über Verstöße gegen den Datenschutz umfassend zu
informieren.
Ferner soll der Bußgeldrahmen für die Ahndung von Datenschutzverstößen von
derzeit 250.000 Euro (§ 43 BDSG) bzw. 300.000 Euro (§ 149 TKG) deutlich erhöht
werden, damit er der Leistungsfähigkeit der Unternehmen und den Risiken von
Datenschutzverstößen Rechnung trägt.
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