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Bundesgerichtshof wird über den Handel von gebrauchten Softwarelizenzen verhandeln
19.11.09 Viele Nutzer haben noch die eine oder andere ältere Windows
Version rumliegen. Die Frage ist natürlich nun, ob Sie diese Software-Version nun legal
Verkaufen dürfen. Im Prinzip steht dem ja nichts gegenüber, was für ein
Verbot steht, aber so eine Software-Lizenz ist laut der Ansicht von Microsoft
nicht so einfach als Ware zu behandeln.
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Das Oberlandesgericht München (Az.: 6 U 2759/07) hatte im Juli 2008
entschieden, dass gebrauchte Software, die ursprünglich per Download in den
Verkehr gebracht worden ist, nur mit Zustimmung des jeweiligen Rechteinhabers
weiter vertrieben werden darf und dass diese Zustimmung auch dann erforderlich
sei, wenn Nutzungsrechte unter Übergabe eines Original-Datenträgers gehandelt würden.
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Die Münchner Richter hatten die Revision gegen ihre Entscheidung zwar nicht
zugelassen, weil sie die Rechtslage als eindeutig bewerteten. Die hiergegen
vom Händler eingelegte Beschwerde war jedoch erfolgreich, so dass der BGH den
Fall entscheiden wird. Ein endgültiges Urteil in dieser Sache wird aber erst
in ein bis zwei Jahren erwartet.
Wer sich für den Erwerb gebrauchter Softwarelizenzen entscheidet, sollte sich
nach Meinung Microsofts an einen Händler wenden, der in Kontakt mit dem
Hersteller steht und Lizenzübertragungen nur mit dessen Zustimmung
vornimmt. Der Händler muss dem Kunden nicht nur etwaige Datenträger vorlegen,
sondern auch alle Lizenzverträge, die übertragen werden sollen.
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