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Bundesgerichtshof: Nutzer sollten eBay Konto am besten vor Ehefrau schützen
11.03.09 Im Rahmen der Haftung von eBay Konten gab es schon viele
interessante Entscheidungen. Diese aktuelle Entscheidung des
Bundesgerichtshofs, legt aber den Nutzern nun nahe, seiner Ehefrau den Zugriff
auf sein eBay Konto am besten nicht mehr zu gewähren.
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Der Bundesgerichtshofs hatte zu entscheiden, unter welchen Voraussetzungen der
Inhaber eines Mitgliedskontos bei der Internet-Auktionsplattform eBay dafür
haftet, dass andere Personen unter Nutzung seines Accounts Waren anbieten und
dabei Rechte Dritter verletzen.
Der Beklagte ist bei eBay registriert und hat im Juni 2003 ein Halsband zum
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Mindestgebot von 30 Euro angeboten. In der Beschreibung des angebotenen
Artikels hieß es unter anderem: "... Halzband, Art Cartier ... Mit
kl. Pantere, tupische simwol fon Cartier Haus ...". Die Klägerinnen haben
hierin eine Verletzung ihrer Marke "Cartier", eine Urheberrechtsverletzung
sowie einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb gesehen
und den Beklagten auf Unterlassung, Auskunftserteilung und Feststellung der
Schadensersatzpflicht in Anspruch genommen.
Der Beklagte hat die Auffassung vertreten, er sei für das beanstandete Angebot
nicht verantwortlich, weil seine aus Lettland stammende Ehefrau sein
Mitgliedskonto bei eBay ohne sein Wissen zum Verkauf persönlicher Gegenstände
benutzt und dabei das Schmuckstück versteigert habe.
Landgericht und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen, weil der
Beklagte, der von dem von seiner Ehefrau in das Internet eingestellten Angebot
keine Kenntnis gehabt habe, für etwaige Rechtsverletzungen jedenfalls nicht
verantwortlich sei.
Der Bundesgerichtshof hat das Berufungsurteil aufgehoben und die Sache an das
Berufungsgericht zurückverwiesen. Der Beklagte hafte mangels Vorsatzes für die
von seiner Ehefrau möglicherweise begangenen Rechtsverletzungen zwar nicht als
Mittäter oder Teilnehmer. Es komme jedoch eine Haftung des Beklagten als Täter
einer Schutzrechtsverletzung sowie eines Wettbewerbsverstoßes in Betracht,
weil er nicht hinreichend dafür gesorgt habe, dass seine Ehefrau keinen
Zugriff auf die Kontrolldaten des Mitgliedskontos erlangte. Benutze ein
Dritter ein fremdes Mitgliedskonto bei eBay, nachdem er an die Zugangsdaten
dieses Mitgliedskonto gelangt sei, weil der Inhaber diese nicht hinreichend
vor dem Zugriff Dritter gesichert habe, müsse der Inhaber des Mitgliedskontos
sich so behandeln lassen, wie wenn er selbst gehandelt hätte.
Urteil vom 11. März 2009 I ZR 114/06
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