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Bundesjustizministerium mit Leidfaden für Impressum-Pflicht beim Online-Auftritt

  • 07.10.08 Das Bundesjustizministerium hat nun ein neues Service-Angebot Online gestellt, bei dem ein Leitfaden zur Impressumspflicht unter der Internetseite www.bmj.de/musterimpressum verfügbar ist.

    Der Leitfaden soll Gewerbetreibenden mit einem Internet-Auftritt helfen, ihre
    Anbieterkennzeichnung (auch Impressum genannt) den gesetzlichen Anforderungen des Telemediengesetzes (TMG) entsprechend zu gestalten. Dem Leitfaden kommt zwar keine rechtliche Verbindlichkeit zu, er stellt aber für alle Beteiligten eine nützliche Orientierungshilfe dar.

    Mit der Impressum-Hilfe sollen Anbieter auf einen Blick erkennen können, was

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    sie bei der Selbstauskunft nach dem Telemediengesetz zu beachten haben, um die in diesem Bereich oft vorkommenden Abmahnungen zu vermeiden. Der Leitfaden kann zwar im Einzelfall eine rechtliche Beratung nicht ersetzen, hilft aber, die bestehenden Pflichten überhaupt zu erkennen.

    Der Leitfaden kann allerdings keinen absoluten Schutz vor Abmahnungen bieten, das ist schon wegen der vielen offenen Rechtsfragen auf diesem Gebiet nicht möglich. Wer sich daran orientiert, kann aber das Risiko einer berechtigten Abmahnung verringern, weil der Leitfaden dabei hilft, das Impressum so zu formulieren, dass es möglichst wenig Schwachstellen enthält, erklärt Bundesjustizministerin Brigitte Zypries.

    Um das Abmahnrisiko zu minimieren rät der Leitfaden dazu, in Zweifelsfällen vom Bestehen einer Anbieterkennzeichnungspflicht auszugehen. Zudem werden eher zu umfangreiche als zu knappe Angaben empfohlen. Auf juristische Erläuterungen wird so weit wie möglich verzichtet. Nur wo Fragen in der Rechtsprechung noch nicht abschließend geklärt sind, wird auf diese Unsicherheit hingewiesen. Der Leitfaden geht vom aktuellen Rechtszustand aus. Es ist zu erwarten, dass die Rechtsprechung bestehende Zweifelsfragen im Laufe der Zeit beantwortet. Daher wird der Leitfaden zukünftig auf seine Aktualität geprüft und erforderlichenfalls überarbeitet werden.

    Weitere Infos erhalten Sie beim Online-Auftritt des Bundesjustizministeriums.


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