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Bundesjustizministerium: Gesetz zum Schutz des geistigen Eigentums tritt in Kraft
19.09.08 Am 1. September 2008 ist das Gesetz zur Umsetzung der
EU-DurchsetzungsRichtlinie in Kraft getreten. Das Gesetz erleichtert den Kampf
gegen Produktpiraterie und stärkt damit das geistige Eigentum.
Das Gesetz setzt die Richtlinie 2004/48/EG durch eine Novellierung von
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mehreren Gesetzen zum Schutz des geistigen Eigentums um: Patentgesetz,
Gebrauchsmustergesetz, Markengesetz, Halbleiterschutzgesetz,
Urheberrechtsgesetz, Geschmacksmustergesetz, Sortenschutzgesetz werden
weitgehend wortgleich geändert.
Außerdem wird der Kostenerstattungsanspruch bei Abmahnungen im Rahmen von
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Urheberrechtsverstößen auf 100 Euro begrenzt. Ferner passt das Gesetz das
deutsche Recht an die neue EG-Grenzbeschlagnahme Verordnung an.
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