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Bundeskartellamt befragt Verkäufer bei Amazon --Verstoss gegen Preissetzungsfreiheit

• 20.02.13 Amazon gilt mit als die Nummer eins, wenn es um günstige Angebote bei Smartphones, Handys, Fernseher, Büchern, Musik etc. geht. Nun ermittelt aber das Bundeskartellamt gegen Amazon wegen des Verdachtes des Verstosses bei der Preissetzungsfreiheit.

Dazu befragt das Bundeskartellamt ab heute im Rahmen einer Internet Befragung

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rund 2400 Händlern, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten. Dabei findet eine Prüfung im Rahmen eines kartellrechtlichen Verwaltungsverfahrens statt, welche die Auswirkungen der von Amazon.de praktizierten Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler untersucht.

Der Hintergrund des Verfahrens liegt darin, dass Händler durch eine Preisparitätsklausel untersagt wird, die angebotenen Produkte an anderer Stelle im Internet günstiger anzubieten. Das Verbot bezieht sich sowohl auf andere Internet-Marktplätze wie z. B. Ebay oder Rakuten als auch auf eigene Online-Shops der Händler.

"Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen.", so Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dieses ist vor allem dann der Fall, wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt wird. Händler haben unter normalen Umständen ein Interesse, ihre Waren auf mehreren Marktplätzen im Internet günstig anzubieten.

Auch wird es Anbietern durch die Preissetzungsfreiheit erschwert, auf alternative Plattformen ihre Produkte anzubieten. Bei Amazon müssen die Händler verschiedene Entgelte entrichten Da die Händler günstigere Konditionen nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen können, kann es für alternative, insbesondere für neu hinzu tretende Internet-Marktplätze schwierig sein, neben Amazon eine hohe Reichweite zu erlangen.

Hohe Händlergebühren können daher den Wettbewerb vermindern. So kommt es zu einem höheren Preisniveau zu lasten des Verbrauchers, ohne dass der Verbraucher ausreichende Vorteile hiervon hat, so das Bundeskartellamt weiter.

Die betroffenen Händler werden im Rahmen der Befragung per E-Mail informiert.


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