Dazu befragt das Bundeskartellamt ab heute im Rahmen einer Internet Befragung
rund 2400 Händlern, die ihre Waren über den Amazon Marketplace anbieten.
Dabei findet eine Prüfung im Rahmen eines kartellrechtlichen
Verwaltungsverfahrens statt, welche die Auswirkungen der von Amazon.de
praktizierten Preisparitätsklausel für Marketplace-Händler untersucht.
Der Hintergrund des Verfahrens liegt darin, dass Händler durch eine
Preisparitätsklausel untersagt wird, die angebotenen Produkte an anderer
Stelle im Internet günstiger anzubieten. Das Verbot bezieht sich sowohl auf
andere Internet-Marktplätze wie z. B. Ebay oder Rakuten als auch auf eigene Online-Shops der Händler.
"Die Amazon-Preisparitätsklausel, die den Händlern die Freiheit nimmt, ein
über Amazon angebotenes Produkt an anderer Stelle im Internet preiswerter
anzubieten, kann gegen das allgemeine Kartellverbot verstoßen.", so Andreas
Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. Dieses ist vor allem dann der Fall,
wenn durch die Beschränkung der Preissetzungsfreiheit der Händler auch der
Wettbewerb zwischen den verschiedenen Internet-Marktplätzen beschränkt
wird. Händler haben unter normalen Umständen ein Interesse, ihre Waren auf
mehreren Marktplätzen im Internet günstig anzubieten.
Auch wird es Anbietern durch die Preissetzungsfreiheit erschwert, auf
alternative Plattformen ihre Produkte anzubieten. Bei Amazon müssen die
Händler verschiedene Entgelte entrichten Da die Händler günstigere Konditionen
nicht auch in einen günstigeren Preis für den Endkunden einfließen lassen
können, kann es für alternative, insbesondere für neu hinzu tretende
Internet-Marktplätze schwierig sein, neben Amazon eine hohe Reichweite zu
erlangen.
Hohe Händlergebühren können daher den Wettbewerb vermindern. So kommt es
zu einem höheren Preisniveau zu lasten des Verbrauchers, ohne dass der Verbraucher ausreichende
Vorteile hiervon hat, so das Bundeskartellamt weiter.
Die betroffenen Händler werden im Rahmen der Befragung per E-Mail informiert.
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