Bundeskartellamt genehmigt Zusammenschluss von Unitymedia mit Kabel BW
• 19.12.11 Das Bundeskartellamt den Zusammenschlussverfahren von Unitymedia und Kabel BW unter Auflagen genehmigt. Die Bonner Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss der Nummer zwei und drei im deutschen Kabel-TV-Markt zwar freigegeben, die Freigabe wurde aber nur mit Sonderkündigungsrechten vom Verbraucher und mit weiteren umfangreichen Bedingungen verbunden.
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Bisher waren gerade große Gebäudekomplexe durch sehr langfristige Exklusivvereinbarungen der Kabelnetzbetreiber mit der Wohnungswirtschaft vom Wettbewerb ausgeschlossen. Das Bundeskartellamt hat die beiden Zusammenschlussbeteiligten für die 67 größten Gebäudeeinheiten mit jeweils mehr als 800 Wohnungen nunmehr zur Einräumung von Sonderkündigungsrechten verpflichtet.
Auch wurde die bisher übliche Praxis von Unitymedia und Kabel BW untersagt, im Rahmen dieser Exklusivvereinbarungen andere Anbieter am Aufbau einer eigenen Hausverkabelung, über die das TV-Signal zum Kunden gebracht werden kann, zu hindern.
Der BREKO-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers meint, dass sich die Investitionen der großen Kabelnetzbetreiber in die Hausinfrastruktur bereits lange amortisiert haben, so dass langfristige Vertragsbindungen hier einfach nicht mehr gerechtfertigt sind.
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