Bundesnetzagentur erklärt Entgelte der First Mail für missbräuchlich
• 15.06.11 Die Bundesnetzagentur hat in einem Verfahren gegen First Mail Düsseldorf GmbH und die Deutsche Post AG in Abstimmung mit dem Bundeskartellamt Verstöße gegen die Entgeltmaßstäbe und das Diskriminierungsverbot nach dem Postgesetz festgestellt.
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Die Bundesnetzagentur hat First Mail aufgegeben, diese Verstöße unverzüglich, spätestens aber bis 31. August 2011, abzustellen. Zugleich hat die Bundesnetzagentur sich zur Höhe möglicher neuer Entgelte geäußert.
Die nach unseren Untersuchungen bei der First Mail vorliegende Kostenunterdeckung führt zu einer Beeinträchtigung der Wettbewerbsmöglichkeiten anderer Unternehmen, die nicht hinnehmbar ist. Die Deutsche Post hatte zwar Kostendeckung für First Mail ab dem Jahr 2011 prognostiziert. Dem konnte nach den anzulegenden Maßstäben aber nicht gefolgt werden, teilt Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur, mit.
Die Bundesnetzagentur ist von Amts wegen tätig geworden. Dabei gab es schon seit längerem vorausgegangene Vorermittlungen. Darüber hinaus lag eine Wettbewerberbeschwerde vor.
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