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Bundesnetzagentur gegen unerlaubte Telefonwerbung --7 Millionen unerlaubt verdient
04.10.10 Seit dem August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des
Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine
Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten
Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro
verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein
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Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.
Die Bundesnetzagentur hat nun erneut zahlreiche Maßnahmen zur Bekämpfung
telefonischer Gewinnversprechen ergriffen. Sie begleitet damit eine
Durchsuchungsaktion der Staatsanwaltschaft Mannheim und der
Kriminalpolizei Offenburg. Im Zuge dieser Maßnahme wurde eine Reihe von
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Personen festgenommen, die durch Gewinnversprechen mehr als sieben Mio. Euro
erlangt haben sollen.
Im Einzelnen hat die Bundesnetzagentur die Abschaltung von 26
(0)900er-Rufnummern angeordnet. Zusätzlich hat sie für 18 zugeteilte, noch
nicht geschaltete Rufnummern präventive Schaltungsverbote verhängt. Dadurch
wird verhindert, dass diese Rufnummern künftig technisch überhaupt erreichbar
sind und missbraucht werden können. Gleichzeitig hat die Bundesnetzagentur für
Verbindungen zu neun der von der Abschaltung betroffenen Rufnummern jeweils
ein Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen. Dabei handelt
sich um folgende Rufnummern:
- (0)900 3 102 104; (0)900 3 102 109; (0)900 3 196 704;
- (0)900 3 196 706; (0)900 3 210 205; (0)900 3 240 205;
- (0)900 5 106 679; (0)900 5 779 932; (0)900 5 779 931.
Die von der Bundesnetzagentur verhängten Rechnungslegungsverbote bedeuten,
dass betroffenen Verbrauchern die über die jeweilige Rufnummer im genannten
Zeitraum zu Stande gekommenen Verbindungen nicht mehr in Rechnung gestellt
werden dürfen. Falls Verbrauchern bereits Rechnungen zugegangen sind, greift
das Verbot der Inkassierung, die Forderungen dürfen also nicht mehr eingezogen
werden.
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