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Bundesnetzagentur geht massiv gegen Anruf-Spam vor

  • 27.10.06 Die Bundesnetzagentur hat jetzt im Rahmen eines umfangreichen Maßnahmenbündels über 80 Netzbetreibern und Serviceprovidern die Rechnungslegung und das Inkasso für rechtswidrig genutzte Rufnummern untersagt. Eine Vielzahl von Verbrauchern hatte sich bei der Bundesnetzagentur über sog. Ping-Anrufe und andere Formen des Telefon-Spammings beschwert.

    Bei einem Ping-Anruf wird ein Anruf zu einem Telefonanschluss generiert und die Verbindung nach einmaligem Klingeln wieder unterbrochen. Bei dem Angerufenen verbleibt im Display die Meldung "Anruf in Abwesenheit" und die Anzeige einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer oder einer (0)137er Rufnummer. Neben Ping-Anrufen gibt es Telefon-Spamming in Form Anzeige
    sog. Gewinnversprechen, bei denen in einer Bandansage zu hören ist, dass der Angerufene einen höheren Geldbetrag garantiert gewonnen habe, der durch Anruf bei einer hochpreisigen Mehrwertdiensterufnummer abgerufen werden könne.

    Die konsequenten Maßnahmen der Bundesnetzagentur führen die intensive Bekämpfung des Rufnummern-Spams fort. Alleine seit Mai 2006 hat die Bundesnetzagentur 237 Rufnummern aufgrund von Bewerbung durch Ping Anrufe oder sog. Gewinnversprechen abgeschaltet. Zu 78 Rufnummern wurde zusätzlich ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen. Diese Verbote schützen den Verbraucher, der einen Rückruf auf eine durch Spam beworbene Rufnummer getätigt hat, und bewahren ihn davor, die Entgelte hierfür bezahlen zu müssen. Zusätzlich erhält auch der Spammer für die provozierten Rückrufe keine Auszahlungen.

    "Spamming ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine rechtswidrige Belästigung, die große ökonomische Schäden verursacht. Das Unterbrechen des Geldflusses zu den Spammern ist meines Erachtens der wirkungsvollste Weg, diese Form der missbräuchlichen Rufnummernnutzung wirtschaftlich unattraktiv zu machen und damit letztlich Spam einzudämmen", erklärte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.

    Um welche Rufnummern es sich bei den getroffenen Maßnahmen handelt, kann der interessierte Verbraucher auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur www.bundesnetzagentur.de nachlesen. Neben weiteren Informationen finden Verbraucher dort ein Beschwerdeformblatt, mit dem sie sich an die Bundesnetzagentur wenden können.


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