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Bundesnetzagentur genehmigt neue Netzdurchleitungsgebühren --Call-by-Call wird teurer
28.11.08 Die Bundesnetzagentur hat der Deutschen Telekom AG heute neue
Zusammenschaltungsentgelte, sogenannte Netzdurchleitungsgebühren, ab dem
1. Dezember 2008 genehmigt. Dabei wurden die zuletzt vor zweieinhalb Jahren
genehmigten Entgelte im Schnitt um 4,4 Prozent angehoben. Die Telekom hatte
eine Anhebung um durchschnittlich zehn Prozent beantragt.
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Durch die Verteuerung bei den Netzdurchleitungsentgelte verteuern sich auch
insgesamt die Call-by-Call und Preselection Tarife bei den Mitkonkurrenten der
Dt.Telekom. Denn die Call-by-Call Betreiber müssen das Leitungsnetz der
Telekom für die Call-by-Call Vermittlung mitnutzen.
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In der Tarifzone I, der Verbindungsübergabe auf der untersten Netzebene, werden an Werktagen von 9
Uhr bis 18 Uhr (Haupttarif) 0,54 Cent/Minute in Rechnung gestellt - bisher
0,52 Cent/Minute, in der übrigen Zeit sind es nun 0,38 Cent/Minuten, bisher
waren 0,36 Cent/Minute.
Falls die Verbindungen auf einer höheren Netzebene übergeben werden und daher
auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden, erhöhen sich die Entgelte
in der Haupt- und Nebenzeit um jeweils 0,01 Cent/Minute auf künftig 0,89
Cent/Minute bzw. 0,60 Cent/Minute.
Die Entgelte der Tarifzone III betragen jetzt in der Hauptzeit 1,34
Cent/Minute, bisher 1,36 Cent/Minute, in der Nebenzeit bleibt es wie bisher
bei 0,89 Cent/Minute.
Die Preisanhebung begründet sich im Wesentlichen durch die deutlich
zurückgehenden Verkehrsmengen im klassischen Telefonnetz, z. B. wegen der
wachsenden Bedeutung der Telefonie über das Internet und die
Mobilfunksubstitution, die zu höheren Kosten je Minute führen.
Die Bundesnetzagentur bezeichnet die neue Preisanhebung als moderat und für
die Wettbewerber verkraftbar. Die neuen Entgelte wurden für einen Zeitraum von
gut zweieinhalb Jahren bis zum 30. Juni 2011 genehmigt.
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