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Bundesnetzagentur gewinnt Eilentscheidung zu Schaltverteilern
17.11.09 Das Verwaltungsgericht Köln hat einen gerichtlichen Eilantrag der
Deutschen Telekom AG abgelehnt, mit dem sich das Unternehmen gegen die
von der Bundesnetzagentur angeordnete Verpflichtung zur Errichtung
sog. Schaltverteiler gewandt hatte. Gegen diese Anordnung der
Bundesnetzagentur hatte die Telekom eine einstweiligen Rechtsschutz beantragt, der
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nunmehr abgelehnt wurde.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, begrüßte die Entscheidung
des VG Köln. Die Deutsche Telekom muss die Schaltverteiler-Entscheidung der
Bundesnetzagentur nunmehr unverzüglich und vollständig umsetzen.
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Die Bundesnetzagentur hatte Anfang März diesen Jahres eine erste Entscheidung
bekannt gegeben, die Wettbewerbern der Telekom eine einfachere Erschließung
und Versorgung "weißer Flecken" mit schnellen Internetanschlüssen ermöglichen
soll. Danach sollten Wettbewerber den Zugriff auf die
Teilnehmeranschlussleitung (TAL), die sog. "letzte Meile", auch an einem
Schaltverteiler gewähren. Mit der Zugangsmöglichkeit zur TAL an einem
Schaltverteiler verkürzt sich die Länge der Leitungen zwischen der aktiven
Technik des Anbieters und dem Endkunden, wodurch eine Internetversorgung mit
hoher Bandbreite erst möglich wird.
Darüber hinaus wird durch die Bündelung der erforderlichen DSL-Technik an nur
einem zentralen Punkt die Erschließung ländlicher Gebiete
einfacher. Insbesondere entfallen die ansonsten notwendige Anbindung jedes
einzelnen Kabelverzweigers und die dafür erforderlichen, aufwendigen
Tiefbauarbeiten.
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