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Bundesnetzagentur greift bei Fax-Spam durch

  • 12.03.07 Die Bundesnetzagentur hat nun bei vier (0)900er Rufnummern wegen Fax-Spam die Abschaltung angeordnet und heute ein Rechnungs- und Inkassierungsverbot ausgesprochen.

    Durch viele Hundert Beschwerden von Verbrauchern, die
    unverlangt ein als "Verbraucher-Newsletter" bezeichnetes Telefax erhalten hatten, erhielt die Bundesnetzagentur Ende Februar 2007 Kenntnis von diesem Fax-Spamming. In diesem versandten Telefax wurden per Faxabruf Informationen beispielsweise zu den Themen "Finanzen & Recht" sowie "Job & Karriere" in Aussicht gestellt.

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    Bei den Rufnummern für den Faxabruf handelte es sich um mehrere (0)900er Rufnummern. Im Einzelnen wurden folgende 4 Rufnummern beworben, (0)900 5 102718, (0)900 5 102720, (0)900 5 102721 und (0)900 5 102722.

    Innerhalb weniger Tage hat die Bundesnetzagentur gegenüber dem Netzbetreiber, in dessen Netz die Rufnummern geschaltet waren, die Abschaltung der beworbenen (0)900er Rufnummern angeordnet.

    Im Bereich der Dialer hatte die Bundesnetzagentur durch ihr zielgerichtetes Handeln die Anzahl der Beschwerden deutlich senken können. So standen über 21.500 Beschwerden im Jahr 2005 nur noch knapp 500 Beschwerden im Folgejahr gegenüber.

    Unverlangt zugesandte Werbemitteilungen (sog. Spam) stellen einen Verstoß gegen die §§ 1, 3 und 7 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) dar. Spam erfolgt über verschiedene Telekommunikationsmedien, z. B. Telefax, E-Mail oder SMS.

    Ein Vorgehen gegen Spam kommt gemäß § 67 Telekommunikationsgesetz (TKG) für die Bundesnetzagentur nur in Betracht, wenn eine Rufnummer beworben wird. Diese Rufnummer wird benötigt, um den Fall recherchieren zu können. Erlangt die Bundesnetzagentur von derartigen Sachverhalten, z. B. in Form von schriftlichen Beschwerden, Kenntnis und ist die Beweislage über den Rufnummernmissbrauch gesichert, kann sie Maßnahmen gegenüber Letztverantwortlichen und Netzbetreibern, in deren Netzen die entsprechenden Rufnummern geschaltet sind, ergreifen, wie z. B. Abschaltung der Rufnummern.


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