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Bundesnetzagentur legt Preise für Breitbandanschlussmiete fest
14.05.08 Die Bundesnetzagentur hat der Dt. Telekom die Entgeltgenehmigung
für den Breitbandanschluss nun bekannt gegeben. Bei dem Vorleistungsprodukt
"IP-Bitstrom-Zugang" überlässt die Telekom dem Wettbewerber
DSL-Anschlüsse und transportiert den darüber geführten Datenstrom über ihr
Netz zum Knotenpunkt des Anbieters.
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Der IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber damit in die Lage, Endkunden
insbesondere breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den
Massenmarkt im Blick. Die Telekom war bereits in einer vorab ergangenen
Regulierungsverfügung dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren
Nachfrage einen entbündelten Breitbandzugang auf der Basis des
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Internetprotokolls, den sogenannten "IP-Bitstrom" zu gewähren.
Für die besonders wichtige Stand alone-Variante, bei der ein Endkunde neben
dem DSL-Anschluss keinen gesonderten Telefonanschluss mehr benötigt, wurde ein
Grundpreis in Höhe von 19,05 Euro genehmigt. Dieser Grundpreis beinhaltet eine
durchschnittliche Bandbreiteninanspruchnahme von 50 kbit/s je Anschluss in der
Hauptverkehrsstunde. Bei höheren Verkehrsmengen wie durchschnittlich 75 kbit/s
beläuft sich das Entgelt für die monatliche Überlassung auf insgesamt 20,05
Euro.
Durch die neue Regelung wurden auch die Kosten von Anbietern mit einer eigenen
Breitbandinfrastruktur beim Kunde berücksichtigt. Daher liegen die Kosten beim
Geschäftsmodell IP-Bitstrom, laut Bundesnetzagentur, darüber. Gleichzeitig
liegen die Kosten eines Resellers, der bisher über gar keine eigene
Infrastruktur verfügte, über den Aufwendungen eines IP-Bitstrom Nutzers. Damit
setzen die genehmigten Preise Anreize für Investitionen in die jeweils nächst
höhere Stufe der Investitionsleiter.
Sofern der Endkunde neben dem DSL-Anschluss einen herkömmlichen
Telefonanschluss behalten will, müssen Wettbewerber künftig 8,55 Euro für den
IP-Bitstrom an die Telekom zahlen. In solchen Fällen wird dann aber
zusätzlich der volle Endkundenpreis für den Telefonanschluss fällig. Für die
Einrichtung wurde ein Einmalentgelt in Höhe von 45,09 Euro für den
Einzelanschluss bzw. 56,47 Euro für die Variante mit Beibehaltung des
Telefonanschlusses genehmigt.
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