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Bundesnetzagentur legt neue Entgelte für Teilnehmeranschlussleitung fest
03.07.12 Die Bundesnetzagentur hat zwei neue Entgelte vorläufig
entschieden. Beide Entgelte betreffen Vorleistungsprodukte der Telekom, welche
den Wettbewerbern zur Verfügung gestellt werden.
Zum 1. Juli 2012 wurden zunächst die Entgelte neu genehmigt, die die
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Wettbewerber im Fall der Anmietung der Teilnehmeranschlussleitung einmalig an
die Telekom entrichten müssen. Für die übernahme der
Teilnehmeranschlussleitung ohne Arbeiten beim Endkunden kann die Telekom
künftig ein Entgelt von 31,01 Euro verlangen. Für die derzeit häufigste
Variante, die Neuschaltung der Kupferdoppelader ohne Arbeiten am
Kabelverzweiger und mit Arbeiten beim Endkunden, beläuft sich der neue Tarif auf 54,17 Euro.
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Ebenfalls zum 1. Juli 2012 genehmigt die Bundesnetzagentur die
Bereitstellungs- und Kündigungsentgelte für den gemeinsamen Zugang zur
Teilnehmeranschlussleitung, das sogenannte Line Sharing. Beim Line Sharing
wird der Anschluss nach Frequenzbändern in einen niederen und einen höheren
Frequenzbereich aufgeteilt. Damit kann der untere Frequenzbereich von der
Telekom für die Sprachübertragung und der obere Frequenzbereich von einem
Wettbewerber für Datenübertragung im DSL Bereich genutzt werden.
Für die Gewährung des Zugangs zum hochbitratigen Teil der
Teilnehmeranschlussleitung ist ein monatlicher überlassungspreis von 1,68
Euro genehmigt worden. Das Entgelt für die häufigste Bereitstellungsvariante,
die Neuschaltung ohne Arbeiten am KVz und ohne Arbeiten beim Endkunden, beträgt jetzt 44,80 Euro.
Die Bundesnetzagentur teilt ferner mit, dassa die Entgelte nicht sofort
verbindlich in Kraft treten können. Deshalb werden die Entgelte ab dem 1. Juli 2012 zunächst vorläufig genehmigt.
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