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Bundesnetzagentur mit Bußgelder bis 50.000 Euro bei Telefonwerbung
04.08.09 Nachdem die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentralen in der
Vergangenheit gegen unerwünschte Telefonwerbung vorgegangen sind, bekommt die
Bundesnetzagentur nun neue, mächte Instrumente für den Kundenschutz in die
Hand.
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Durch eine Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird
der Schutz der Verbraucher vor belästigender telefonischer Werbung weiter
ausgebaut.
Verbraucher ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu Werbezwecken anzurufen,
war bereits vor der Gesetzesänderung verboten. Es handelt sich dabei um eine
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unzumutbare Belästigung nach dem UWG. Der Gesetzgeber stellt jetzt mit der
Änderung nochmals klar, dass der Angerufene vor dem Anruf ausdrücklich in den
Erhalt von Werbeanrufen eingewilligt haben muss. Damit können sich die Anrufer
nicht mehr auf Zustimmungserklärungen berufen, die der Verbraucher in einem
völlig anderen Zusammenhang oder nachträglich erteilt hat.
Eine weitere Neuerung ist, dass der Verstoß gegen das Verbot unerlaubter
Telefonwerbung jetzt eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bundesnetzagentur
kann Verstöße nunmehr mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro ahnden.
Auch das Telekommunikationsgesetz ist um einen Bußgeldtatbestand erweitert
worden. Bei Werbeanrufen darf der Anrufende seine Rufnummer zukünftig nicht
mehr unterdrücken, um seine Identität zu verschleiern und die Nachverfolgung
unerwünschter Telefonwerbung zu erschweren. Bei einem Verstoß gegen dieses
Verbot kann die Bundesnetzagentur dem Anrufer Bußgelder von bis zu 10.000 Euro
auferlegen.
Für entsprechende Beschwerden gibt es auch ein Online-Formblatt bei der
Bundesnetzagentur. Nur mit detaillierten Verbraucherbeschwerden kann die
Bundesnetzagentur Fälle unerlaubter Telefonwerbung aufdecken und
Bußgeldverfahren einleiten sowie bei nachgewiesenen Verstößen gegen diese
vorgehen und Bußgelder verhängen.
Erfolgt ein Werbeanruf ohne das Einverständnis des Verbrauchers, sollte dieser
der Bundesnetzagentur vor allem folgende Daten mitteilen. Datum und Uhrzeit
des Anrufs, Name des Anrufers und falls vorhanden, dessen Rufnummer, Name des
Unternehmens, in dessen Auftrag der Anruf erfolgt ist, und Grund des
Anrufs.
Weitere Infos erhalten Sie im Internet bei der Bundesnetzagentur
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