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Bundesnetzagentur prüft Einhaltung des Roaming-Abkommens
29.06.07 Die Bundesnetzagentur kontrolliert in Deutschland, ob das zum
30. Juni 2007 neue Roaming-Verordnung für öffentliche Mobilfunknetze in der EU
auch von den Mobilfunk- und Service-Providern eingehalten wird.
Diese neue Roaming-Verordnung ist heute im Amtsblatt der EG veröffentlicht
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worden und tritt am morgigen Samstag in Kraft. Damit erhält jeder mobil im
Ausland telefonierende Kunde das Recht auf preiswertere Tarife.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Matthias Kurth, appellierte sowohl an die
Mobilfunkunternehmen als auch an die Verbraucher, die neuen Regeln rasch
umzusetzen bzw. die Vorteile zu nutzen.
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Die Verordnung sieht eine Preisobergrenze für Endkundenpreise ("Eurotarif")
vor. Auch auf Vorleistungsebene werden Preisobergrenzen festgelegt, diese
betreffen die Entgelte der Anbieter untereinander. Die Preisobergrenzen für
dieses Jahr lauten bei ausgehenden Anrufe 49 Ct/Min, und bei eingehenden
Anrufen 24 Ct/Min. Bei den genannten Tarifen kommt dann die jeweilige
Mehrwersteuer des Landes hinzu, in welchem man sich als Auslandskunde gerade
befindet.
Die Verordnung sieht eine Umsetzung in mehreren Schritten vor. Als erstes soll
jeder Kunde individuell und leicht verständlich von seinem Anbieter über den
neuen Eurotarif informiert und erhält innerhalb eines Monats, d. h. bis
30. Juli 2007, ein Angebot hierüber.
Er hat längstens zwei Monate Zeit, sich für den Eurotarif zu entscheiden. Nach
Eingang des Auftrags beim Anbieter wird der Kunde innerhalb eines Monats auf
diesen Tarif umgestellt. Die Umstellung sollte unkompliziert erfolgen. Sofern
ein Kunde nicht reagiert, wird er automatisch am Ende der zweimonatigen
Entscheidungsfrist umgestellt. So sollten spätestens ab Oktober 2007 alle
Kunden in den Genuss des Eurotarifs von höchstens 0,49 Euro (ohne
Mehrwertsteuer) für abgehende und 0,24 Euro (ohne Mehrwertsteuer) für
angenommene Gespräche kommen.
Kunden, die sich vor dem 30. Juni 2007 für ein spezielles Roamingangebot ihres
Anbieters entschieden hatten, können ebenfalls den Eurotarif wählen, müssen
dies aber ausdrücklich ihrem Anbieter mitteilen, d. h. sie werden nicht
automatisch umgestellt. Diese Kunden sollten von ihrem Anbieter darüber
informiert werden, dass sie einen solchen besonderen Tarif haben, so dass sie
sich dann bewusst für den Eurotarif entscheiden können, wenn dieser für sie
günstiger ist.
Den Anbietern obliegt ferner eine Reihe von Transparenzverpflichtungen
gegenüber ihren Kunden. Insbesondere werden ab 30. September 2007 alle Kunden
bei Grenzübertritt eine Information über die Höchstentgelte für Telefonate
erhalten. Außerdem müssen die Anbieter eine kostenfreie Hotline einrichten,
bei der sich die Kunden zusätzlich informieren können.
Bei Anfragen und Beschwerden können sich die Kunden zunächst an ihren Anbieter
und in der Folge an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur wenden.
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