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Bundesnetzagentur senkt Durchleitungsentgelte --Call-by-Call könnte billiger werden

• 03.12.12 Die Bundesnetzagentur hat neue Zusammenschaltungsentgelte bzw. Durchleitungsentgelte festgesetzt, welche ab dem 1. Dezember 2012 gelten. Die neuen Preise liegen durchschnittlich rund 20 Prozent unter dem bisherigen Niveau und sollen für zwei Jahre gelten.

Damit zahlen die Wettbewerber der Telekom weniger für die

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Netzzusammenschaltung. Diese Preissenkungen könnten die Mitbewerber der Telekom durch günstigere Endtarife bei den Call-by-Call, Callthrough und Preselection Tarifen an dem Verbraucher weitergeben.

Die Telekom darf für die im Rahmen von Netzzusammenschaltungen erforderliche Durchleitung von Verbindungen durch ihr Netz künftig von ihren Wettbewerbern in der wichtigsten Tarifzone I an Werktagen von 9 Uhr bis 18 Uhr0,36 Ct/Min. verlangen. In der übrigen Zeit von 18 Uhr bis 9 Uhr, an Samstagen, Sonntagen und bundeseinheitlichen Feiertagen dürfen 0,25 Ct/Min. erhoben werden. Diese Entgelte gelten sowohl für die Anrufzustellung im Netz der Telekom als auch für die Call-by-Call- und Preselection-Gespräche.

Falls solche Verbindungen auf einer höheren Netzebene zugeführt und daher auch mehr Netzelemente der Telekom genutzt werden, betragen die Entgelte für den Verbindungsaufbau künftig im Haupttarife 0,52 Ct/Min. und in der Nebenzeit 0,36 Ct/Min. Bei einer Zuführung in der Tarifzone III dürfen von der Telekom in Zukunft 0,61 Ct/Min. im Haupttarif und 0,43 Ct/Min. im Nebentarif berechnet werden.

Die Bundesnetzagentur hat bei der Berechnung der Durchleitungsentgelte die Kosten eines NGN Netzes ermittelt. Neben den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung eines NGN wurden zusätzlich bestehende Aufwendungen der Telekom für das bisherige reine Sprachtelefonnetz berücksichtigt.

Über ein NGN können, anders als bei der bisherigen leitungsvermittelnden PSTN-Netztechnik, nahezu alle Dienste wie Internet, Mail, Sprache usw. abgewickelt werden. Dabei beansprucht die Sprachtelefonie im Vergleich zu anderen Diensten nur eine vergleichsweise geringe Bandbreite. Dies führt zu deutlich niedrigeren Kosten für die Sprachtelefonie und somit auch zu erheblich geringeren Verbindungsentgelten, teilt die Bundesnetzagentur mit.


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