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Bundesnetzagentur sorgt für neue Regelungen beim Breitbandzugang
09.04.08 Waren bisher die Mitbewerber der dt.Telekom gezwungen durch
aufwendige Verhandlungen mit der Telekom einen Breitbandanschluss, dem
sogenannten IP-Bitstrom Zugang, beim Endkunden zu legen, so soll dieses nun
durch die Regulierung durch die Bundesnetzagentur erheblich einfacher und
damit zügiger vonstatten gehen.
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Die dt.Telekom war bereits in einer vorab ergangenen Regulierungsverfügung
dazu verpflichtet worden, Wettbewerbern auf deren Nachfrage einen entbündelten
Breitbandzugang auf der Basis des Internetprotokolls zu gewähren. Der
IP-Bitstrom versetzt Wettbewerber in die Lage, Endkunden insbesondere
breitbandige Internetzugänge anzubieten und hat vornehmlich den Massenmarkt im
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Blick.
Das jetzt endgültig festgelegte IP-Bitstrom-Standardangebot ist in einem
zweistufigen Verfahren, im Rahmen dessen auch die Wettbewerber angehört
wurden, eingehend geprüft worden. Bereits Ende August letzten Jahres war der
Telekom in einer ersten Entscheidung vorgegeben worden, ihr
IP-Bistrom-Standardangebot zu ändern. Da sie dieser Aufforderung nicht
vollständig nachgekommen war, mussten die erforderlichen Änderungen in der
jetzt ergangenen zweiten Entscheidung von der Bundesnetzagentur selbst
vorgenommen werden..
Über die Entgelte für den IP-Bitstromzugang ist in einem eigenständigen
Verfahren zu entscheiden. In diesem Verfahren hat die zuständige
Beschlusskammer 3 ebenfalls gestern eine öffentliche Anhörung
durchgeführt. Die Entgeltentscheidung wird bis zum 13. Mai 2008 ergehen.
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