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Bundesnetzagentur startet Zulassung zur WIMAX Frequenzversteigerung
11.10.06 Ab heute können interessierte Unternehmen bei der
Bundesnetzagentur Anträge auf Zulassung zur Versteigerung von Frequenzen für
Broadband Wireless Access (BWA) stellen. Die Versteigerung der Frequenzen soll
noch im Dezember dieses Jahres im Dienstgebäude der Bundesnetzagentur in Mainz
beginnen. Zuvor hatte die Präsidentenkammer der Bundesnetzagentur im Benehmen
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mit dem Beirat über das Vergabeverfahren für Frequenzen im Bereich 3400 bis
3600 MHz entschieden.
Dieser Frequenzbereich steht künftig für Breitband-Anwendungen zur
Verfügung. Mit den Frequenzen soll in erster Linie die Versorgung der
Bevölkerung mit funkgestützten Breitbandanschlüssen ermöglicht werden.
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"Wir haben jetzt die Chance, dass der Breitbandzugangsmarkt durch zusätzliche
Angebote ergänzt wird und regionale und mittelständische Firmen dort tätig
werden können, wo die Festnetzbreitbandzugänge - insbesondere DSL -
unzureichend vorhanden sind. Niemand kann zur Zeit mit Sicherheit vorhersagen,
wie das Verhältnis der Festnetzzugänge zu den funkgestützten Breitbandzugängen
sich in den nächsten Jahren entwickeln wird. Daher wollen wir in Deutschland
die Kreativität der Unternehmen mobilisieren und die Auswahlmöglichkeiten der
Kunden verbessern. Die Vergabe der Frequenzen trägt zu Innovationen sowie
wirksamem Wettbewerb bei, so dass den Verbrauchern eine größtmögliche Auswahl
zwischen Dienstleistungen zu angemessenen Preisen ermöglicht werden kann." ,
sagte Matthias Kurth, Präsident der Bundesnetzagentur.
Anfang des Jahres hatte die Bundesnetzagentur die Frequenzen im
Vergabeverfahren vergeben wollen. Aufgrund der großen Nachfrage, die das
verfügbare Spektrum bei weitem übersteigt, werden die Frequenzen nunmehr im
Rahmen einer Versteigerung vergeben. Die Frequenzen werden jetzt für 28
Regionen statt bisher 16 Regionen versteigert, um auch kleineren Unternehmen
die Teilnahme an der Versteigerung zu ermöglichen. Die Regionen decken mit
einem ungefähren Durchmesser von 100 km die gesamte Fläche der Bundesrepublik
ab. Auch wurde die Anzahl der Vergabemöglichkeiten von 3 auf 4
unterschiedliche Betreiber durch Neuschneidung der Frequenzpakete
vergrößert. Die Mindestgebote für die Frequenzpakete in den einzelnen Regionen
variieren durch den im Frequenzgebührenrahmen festgelegten Schlüssel bezüglich
der Versorgungsfläche und ihrer Bevölkerungsdichte zwischen 100.000 Euro und
1.800.000 Euro.
Die Unternehmen können bis zum 8. November 2006 Anträge auf Zulassung zur
Versteigerung stellen.
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