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Bundesnetzagentur stellt Frequenzen für UWB-Technologie zur Verfügung
17.01.08 Funkfrequenzen sind leider immer rar und unterliegen der Aufsicht
durch die Bundesnetzagentur. Nun aber kommt die Bundesnetzagentur mit einer
erfreulichen Nachricht daher und stellt die Frequenzen für die
Ultra-Wideband-Technologie (UWB) im Frequenzbereich 30 MHz bis 10,6 GHz nun
dem Markt zur Verfügung. Damit kann jedermann die Frequenzen kostenlos und
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ohne Antrag nutzen, sofern die Bestimmungen der Allgemeinzuteilung eingehalten
werden.
Die UWB-Technologie ermöglicht extrem breitbandige Funkübertragungswege, die
mittels äußerst geringer Strahlungsleistungen eine Überbrückung kurzer
Entfernungen (bis zu wenigen Metern) ermöglicht. Dies ist ideal für die
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Versorgung innerhalb eines Raumes oder auch kleinerer Wohnungen, Büros oder
Werkstätten. Zudem ist die Versorgung des Innenraums von Fahrzeugen ein
typischer Anwendungsbereich.
Statt lästiger Verkabelung kann sowohl im Bereich Hi-Fi, Audio, Video als auch
bei IT-Komponenten z. B. bei Druckern, Festplatten, Monitoren, Scannern,
Tastaturen und Mäusen mit Hilfe von UWB-Frequenzen eine drahtlose Verbindung
realisiert werden. Die in der Informationstechnik weit verbreitete
USB-Schnittstelle kann somit auf rein funktechnischer Basis realisiert
werden.
Weitere Anwendungen sind im gewerblich-industriellen Bereich denkbar. So
können die Frequenzen für Datenübertragungen bei medizinischen Anwendungen, in
der Messtechnik, der Ortungs- und Überwachungstechnik sowie für die gesamte
Palette von Anwendungen genutzt werden, die bislang wegen zu geringer
Bandbreite nicht realisiert werden konnten.
Hinsichtlich der Breite des zugewiesenen Spektrums wird mit dieser
Frequenzzuteilung Neuland betreten. Die Frequenznutzungsbestimmungen sind
daher komplex und sehen den Einsatz moderner Techniken vor, um dem Schutz
anderer Funkdienste Rechnung zu tragen.
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