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Bundesnetzagentur stellt illegale Datenspeicherung bei Mobilfunkanbietern fest

• 19.06.12 Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung ist eines der höchsten Rechte, die die Verfassung den Bürgern zum Schutz vor übergriffen auf die Privatsphäre gewährt. Allerdings wird im technischen Alltag allzu leicht dieses Grundrecht von den verschiedensten Mobilfunkprovidern missachtet.

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Die Bundesnetzagentur hat dem Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aufgrund der Informationspflicht ein Gutachten zugespielt, in dem die Bundesnetzagentur festgestellt hat, dass im vergangenem Jahr deutsche Mobilfunkanbieter rechtswidrig Bewegungsdaten der Mobilfunkkunden gespeichert haben.

Dabei geht es um die Speicherung der Daten aus den Funkzellen, die von den Handys und Smartphones genutzt wird. Dabei speichert Vodafone die Daten sagenhafte 210 Tage lang, und stellt hier einen einsamen Rekord des Datenmissbrauchs auf.

Andere Anbieter wie The Phonehouse Telecom speichern 120 Tage, Drillisch/Simply 92 Tage, E-Plus 80 Tage, die Telekom 30 Tage und Ewetel führt keine Speicherung durch.

Die Deutsche Telekom rechtfertig die Praxis mit dem Argument, sie verwende die Bewegungsprotokolle zur überprüfung der Plausibilität von Einwendungen gegen Rechnungen. Allerdings sieht die Bundesnetzagentur hier nur einen Bedarf, bei bei standortabhängigem Tarifen, wie zum Beispiel bei einem Homezone Tarif.

Außerdem halten die Mobilfunkanbieter fest, wer wann von wem angerufen wurde. Obwohl für eingehende Gespräche normalerweise keine Gebühren anfallen. Wen man anruft oder beim Schreiben von SMS, wird selbst bei der Nutzung eines Pauschaltarifs die Daten bis zu 210 Tage lang gespeichert, so wie zum Beispiel bei Vodafone. Auch hier speichert die Telekom die Daten immerhin noch 30 Tage lang.

Mittlerweile will die Bundesnetzagentur einen Leitfaden veröffentlichen, der festlegen soll, in welchen Fällen und wie lange die Anbieter welche Kommunikationsdaten speichern dürfen, so der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.


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