Bundesnetzagentur untersagt neues Entgeltmodell der Telekom für VDSL-Anschlüsse
• 10.04.12 Die Bundesnetzagentur hat der Telekom Deutschland vorläufig untersagt, die VDSL-Bitstromanschlüsse mit einem neuen Entgeltmodell zu vermarkten. Dabei sehen sich die Mitkonkurrenten der Telekom in ihrem Leitungsnetzaufbau benachteiligt.Bei der nachträglichen Entgeltkontrolle ist die zuständige Beschlusskammer zu
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Beim VDSL-Kontingentmodell müssen Mitkonkurrenten ein bestimmtes Kontingent schaltbarer Anschlüsse bundesweit oder regional buchen und dafür eine im Voraus zu entrichtende Zahlung leisten. Mit der Buchung erwerben die Nachfrager dann die Berechtigung, über die nächsten elf Jahre Die Anschlüsse zu einem bestimmten monatlichen überlassungsentgelt anmieten zu können.
Der Mechanismus bewirkt einen Mengenrabatt für die Nutzung einer vorhandenen Infrastruktur und macht im Zusammenspiel mit der Laufzeit somit den Aufbau neuer Infrastrukturen, wie etwa Glasfaseranschlüsse bis zum Kunden, durch Wettbewerber unattraktiv. Der Infrastrukturwettbewerb ist jedoch eine wesentliche Voraussetzung für die Entwicklung nachhaltigen und selbsttragenden Wettbewerbs auf den Endkundenmärkten in Bezug auf Preisbildung sowie Qualität, Service und Vielfalt der angebotenen Dienstleistungen, so die Bundesnetzagentur in ihrer Argumentation.
Die Bundesnetzagentur hat in der Entscheidung daher noch einmal ausdrücklich hervorgehoben, dass sie Kooperations- und Risikoteilungsmodellen für den Aufbau bzw. die Vermarktung von neuen Breitbandnetzen der nächsten Generation, beispielsweise Glasfaser bis zum Kunden, aufgeschlossen gegenübersteht. Für deren regulatorische Bewertung gibt die heutige Entscheidung daher kein Präjudiz. Das Bundeskartellamt hat in einer Stellungnahme mitgeteilt, dass es die wettbewerbliche Bewertung des VDSL-Kontingentmodells durch die Bundesnetzagentur teilt.
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