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Bundesnetzagentur verbietet unerlaubte Werbe-SMS
30.08.12 Das Verschicken von unerlaubte Werbe-SMS auf die Handys und
Smartphones ist genauso lästig und unerwünscht wie die Belästigungen durch
unerlaubte Werbeanrufe. Die Bundesnetzagentur kann dabei drastischere
Massnahmen als zum Beispiel eine Verbraucherzentrale treffen. Die
Verbraucherschützer können nur Abmahnungen gegen Gesetzesverstösse und
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gerichtliche Titel einholen, die Bundesnetzagentur kann sogar ein Inkasso Verbot verhängen.
Besonders unbeliebt waren die Werbe-SMS von dem Internetportal
www.autokette.de, so die Bundesnetzagentur. Dem betroffenen Unternehmen wird
untersagt, unverlangte Werbung per SMS an Verbraucher oder sonstige Marktteilnehmer zu versenden oder durch Dritte versenden zu lassen.
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Bei der Bundesnetzagentur liegen mittlerweile rund 1.500 Beschwerden von
Verbrauchern zu den Werbe-SMS vor, in denen das Online Portal beworben
wurde. Ein derartig hohes Beschwerdeaufkommen deutet darauf hin, dass sich
hier ein Unternehmen auf dem Rücken der Verbraucher im Markt etablieren
möchte, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Der SMS Versand erfolgte dabei grösstenteils an zufällig generierte
Rufnummern. Teilweise wurden auch gezielt Verbraucher angesprochen, die zuvor
ihr Fahrzeug in vergleichbaren Portalen zum Verkauf angeboten hatten. Als
Absenderrufnummer wurden mehrere hundert Mobilfunknummern mit verschiedenen
Zuteilungsnehmern bei den Empfängern angezeigt. Die Bundesnetzagentur hat
bereits die meisten der genutzten Rufnummern abschalten lassen.
Die Bundesnetzagentur bittet die Verbraucher auch weiterhin, sie über
derartige Werbe-SMS zu informieren. Betroffene können sich unter folgender
Anschrift an die Bundesnetzagentur wenden: Bundesnetzagentur, Nördeltstraße 5,
59872 Meschede, Telefon: +49 291 9955-206.
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