Bundesnetzagentur vergibt neue 0180er Rufnummern --Kostenlose Rufnummern für Warteschleifen
• 13.11.12 Bei Warteschleifen dürfen die Telefonkunden seit dem 1.September diesen Jahres nicht mehr abgezockt werden. Damit tritt eine neunmonatige Übergangsregelung für kostenlose Warteschleifen in Kraft. Allerdings sollten sich die Verbraucher nicht zu früh freuen.
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Nun hat die Bundesnetzagentur die Vergabe von neuen Rufnummern der Teilbereiche 0180-6 und -7 für Service-Dienste gestartet. Durch die neuen Rufnummern werden die Voraussetzungen zur Einführung kostenloser Warteschleifen bei Service-Diensten geschaffen.
Ab dem 1. Juni nächsten Jahres sind Warteschleifen bei Sonderrufnummern nur noch dann erlaubt, wenn sie für den Anrufer kostenlos sind oder ein Festpreis gilt. Die neuen Rufnummernbereiche für Service-Dienste erfüllen diese verbraucherfreundliche Vorgabe.
In der Zeit vom 12. bis zum 26. November 2012 können nur Unternehmen, denen bereits Rufnummern aus den Teilbereichen 0180-1 bis -5 zugeteilt wurden, Nummern aus den neuen Teilbereichen beantragen. Zurzeit sind ca. 150.000 Rufnummern für Service-Dienste vergeben. Anbieter, die erstmalig Rufnummern aus den neuen Teilbereichen beantragen wollen, haben ab dem 3. Januar 2013 die Möglichkeit dazu.
Dabei gibt es dann in Zukunft verschiedene Abrechnungsmodelle. Der Teilbereich 0180-6 wird zeitunabhängig abgerechnet. Der Anrufer zahlt 20 Cent pro Anruf aus dem Fest- und maximal 60 Cent aus dem Mobilfunknetz. Im Teilbereich 0180-7 erfolgt eine zeitabhängige Abrechnung, wobei die ersten 30 Sekunden für den Anrufer aber immer kostenfrei sind. Darüber hinaus kosten Anrufe aus dem Festnetz 14 Cent pro Minute, aus dem Mobilfunknetz fallen dann maximal 42 Cent pro Minute an. Falls Warteschleifen eingesetzt werden, dürfen sie nicht länger als 30 Sekunden sein.
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