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Bundesnetzagentur vergibt neue Funkfrequenzen für Breitbanddienste
24.04.08 Mittlerweile sind Brachliegende Funkfrequeunzen sehr begehrt bei
den Technologie-Unternehmen, da sich damit neue Funktechnologien für die
Breitbandienste einführen lassen.
Die Bundesnetzagentur hat nun die Regeln für die Versteigerung weiterer
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Frequenzen in ihrem Amtsblatt veröffentlicht. Die Frequenzen werden bundesweit für
breitbandige Anwendungen zur Verfügung gestellt. Eine Beschränkung des
Einsatzes bestimmter Techniken oder Standards (z. B. UMTS, WIMAX etc.) gibt es
dabei nicht.
"Die Vergabe weiterer Frequenzen für den breitbandigen Netzzugang erhält immer
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größere Bedeutung, da sich die Zahl der regelmäßigen UMTS-Nutzer von 2005 bis
2007 mehr als verdreifacht hat", erläuterte der Präsident der
Bundesnetzagentur Kurth.
Bereits in den ersten Anhörungen zu der Vergabe weiterer Funkfrequenzen für
breitbandige Anwendungen hatten sowohl die im Markt bestehenden Netzbetreiber
als auch potentielle Neueinsteiger eine das verfügbare Spektrum übersteigende
Nachfrage nach Frequenzen bekundet. Daher hatte die Präsidentenkammer der
Bundesnetzagentur im Sommer 2007 festgelegt, dass der Vergabe der
wirtschaftlich interessanten Frequenzen in den Bereichen 1,8 GHz, 2 GHz und
2,6 GHz ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Vergabeverfahren
in Form eines Versteigerungsverfahrens voranzugehen hat.
Nachdem nun die Vergaberegeln festgelegt worden sind, wird die
Bundesnetzagentur in einem nächsten Schritt die konkreten Auktionsregeln
erarbeiten und zur Kommentierung stellen. Eine Vergabe auch im Jahr 2009 ist
daher im Zeitplan und beim derzeitigen Ablauf wahrscheinlich.
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