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Bundesnetzagentur verhängt erneut Bussgelder wegen unerlaubter Telefonwerbung
29.07.10 Seit dem August 2009 stellen Werbeanrufe ohne Einwilligung des
Angerufenen und Werbeanrufe mit unterdrückter Rufnummer eine
Ordnungswidrigkeit dar. Bei Verstößen gegen das Verbot der unerlaubten
Telefonwerbung kann die Bundesnetzagentur Bußgelder bis zu 50.000 Euro
verhängen. Im Fall der Rufnummernunterdrückung bei Werbeanrufen kann ein
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Bußgeld von bis zu 10.000 Euro auferlegt werden.
Die Bundesnetzagentur hat nun erneut in zwei Fällen Bußgelder wegen unerlaubter
Telefonwerbung verhängt.Die Bußgeldhöhe beläuft sich auf insgesamt rund
194.000 Euro. Die beiden Bußgeldverfahren umfassen mehrere Beschwerden von
Verbrauchern und damit mehrere Taten. Beworben wurden Produkte aus den
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Branchen Medien und Versandhandel mit Nahrungsmitteln.
In den Bußgeldverfahren hatten sich die betroffenen Unternehmen auf angebliche
Einwilligungserklärungen von Verbrauchern in telefonische Werbung berufen. Bei
den vorgelegten Erklärungen handelte es sich um allgemein vorformulierte
Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele im Internet, die auch Einwilligungen in
Telefonwerbung z. B. von Partnern, Sponsoren und sonstigen Unternehmen
umfassten.ypY
Diese Teilnahmebedingungen genügten den rechtlichen Anforderungen nicht. Für
die konkreten Taten lagen somit keine wirksamen Einwilligungen der Angerufenen
vor, betont die Bundesnetzagentur.
Seit August 2009 bis April 2010 sind insgesamt 57.000 schriftliche Beschwerden
allein wegen unerlaubter Telefonwerbung eingegangen, vermeldet die
Bundesnetzagentur. Die Bundesnetzagentur hat aber bisher insgesamt erst elf
Ordnungswidrigkeitenverfahren mit dem Erlass von Bußgeldbescheiden wegen
unerlaubter Telefonwerbung abgeschlossen und Bußgelder in einer Gesamthöhe von
rund 694.000 Euro verhängt.
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