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Bundesnetzagentur will weniger Regulieren im Telekommunikationsmarkt
15.07.08 Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, mit dem Transitmarkt einen
weiteren Telekommunikationsmarkt auf der Vorleistungsebene aus der Regulierung
zu entlassen. Die Leistung "Transit" ist neben "Verbindungsaufbau" und
"Anrufzustellung" ein Bestandteil jeder Verbindungsleistung.
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Es ist nicht vorgesehen, die Transitleistungen aus der Regulierung zu
entlassen, wenn sie aus technischen Gründen ausschließlich zusammen mit der
Verbindungsaufbauleistung angeboten wird. Dies betrifft allein Vorleistungen
für Anbieter von Call-by-call und Preselection. Die Nachfrager dieser Leistung
sind ausschließlich auf das Angebot der Telekom angewiesen.<
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Im Bereich der Zusammenschaltungsmärkte wird die Bundesnetzagentur auf der
Vorleistungsebene voraussichtlich weiterhin sowohl die Märkte für
"Verbindungsaufbau" als auch die Märkte für "Anrufzustellung" in einzelne
Festnetze regulieren, weil es nach derzeitigem Erkenntnisstand hier noch
keinen wirksamen Wettbewerb gibt. Auf die Leistung "Anrufzustellung"
z. B. sind alle Netzbetreiber angewiesen, wenn der Angerufene an das Netz
eines anderen Netzbetreibers angeschlossen ist. Diese Leistung muss also immer
beim jeweiligen Netzbetreiber eingekauft werden und kann nicht durch eine
eigene Leistung ersetzt werden.
Sollte sich die Einschätzung der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren
bestätigen, würde zukünftig das Bundeskartellamt die Aufsicht im
Transitbereich übernehmen.
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