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Bundesnetzagentur wird weiterhin Call-by-Call und Preselection ermöglichen
19.03.09 Seit dem Jahr 1998 gibt es nun die Möglichkeit Call-by-Call und
Preselection Gespräche über das Netz der dt.Telekom zu führen. Alle zwei Jahre
steht diese Technik aber nun auf dem Prüfstand der Bundesnetzagentur.
Aus einem nun veröffentlichten Entwurf einer Regulierungsverfügung geht
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hervor, dass die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Deutsche Telekom AG auch
zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen
zuzulassen.
Der Entwurf stellt klar, dass die Verpflichtung zu Call-by-Call und
Preselection ebenso für IP-basierte Anschlüsse gilt. Call-by-Call und
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Preselection machten im Jahr 2008 noch 33 Prozent der Wettbewerberangebote
aus. Damit ist deren Bedeutung angesichts von Flatrate- und Bündelangeboten
zwar rückläufig, dennoch stellen diese Zugangsvarianten für bestimmte
Kundengruppen nach wie vor eine wichtige Option dar.
Auch die Anschluss-Entgelte der Telekom sollen nach wie vor einer
nachträglichen Regulierung unterliegen. Als neu hinzukommende Maßnahme sieht
der Entwurf die Verpflichtung der Telekom vor, Wettbewerbern Telefonanschlüsse
zur Weiterüberlassung anzubieten. Die jetzt vorgesehene Verpflichtung zu einem
Anschluss-Resale-Angebot soll die Voraussetzungen für die Festlegung und
Standardisierung von Geschäftsprozessen zu schaffen. Alternative Netzbetreiber
können so auf einer verlässlichen Rechtsgrundlage für eigene Kunden Anschlüsse
von der Telekom beziehen, um auch in Regionen tätig werden zu können, in denen
der eigene Infrastrukturausbau noch nicht abgeschlossen ist.
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