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Bundesnetzagentur: Mehr Verbraucherschutz bei Rufnummernmissbrauch
28.08.07 Bei der Bundesnetzagentur wird weiterhin am Verbraucherschutz
beim Rufnummernmissbrauch gearbeitet. Heute hat die Agentut in Bonn die neuen
verbraucherschützenden Regeln des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur
Verhinderung und Verfolgung von Rufnummernmissbrauch vorgestellt, die am
1. September 2007 in Kraft treten.
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Die gesetzliche Ausdehnung der bisherigen Transparenzverpflichtungen auf
zusätzliche Rufnummernbereiche soll auch hier Missbrauch verhindern. "Ein Ziel
des Gesetzes ist, die Preistransparenz für die Verbraucher zu erhöhen und so
das Risiko, sich durch die Nutzung bestimmter Rufnummern hoch zu verschulden,
zu reduzieren", erläuterte der Präsident die neuen Regelungen.
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So gilt die Preisangabepflicht ab dem 1. September 2007, neben den (0)900er
Rufnummern, auch für Auskunftsdienste, die in Deutschland alle mit den Ziffern
118 anfangen, für Massenverkehrsdienste-Rufnummern, die mit (0)137 beginnen,
für sog. Geteilte-Kosten-Rufnummern, beginnend mit (0)180, für Rufnummern für
Kurzwahldienste und für Neuartige Dienste, die mit (0)12 anfangen. Bei den
genannten Rufnummern muss der Preis bei jeder Art von Angebot oder Werbung
angegeben werden. Im Fall von schriftlicher Werbung muss dieser gut lesbar und
deutlich sichtbar sein.
Neben der Preisangabepflicht erfolgt auch eine Ausdehnung der
Preisansagepflicht unter bestimmten Voraussetzungen. Bei Datendiensten,
z. B. Premium-SMS, tritt an die Stelle der Preisansage die Preisanzeige. Neben
den preislichen Transparenzauflagen hat der Gesetzgeber auch neue
Preishöchstgrenzen für (0)900er Rufnummern festgelegt.
Das Gesetz regelt darüber hinaus eindeutig, dass der Kunde bei bestimmten
Verstößen gegen die verbraucherschützenden Vorschriften nicht zur Zahlung des
Entgelts verpflichtet ist. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Verbraucher trotz
Preisansagepflicht nicht über den erhobenen Preis informiert wurde oder wenn
Entgelte verlangt werden, die über die Preisobergrenzen hinausgehen.
Um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchsetzen zu können, muss der
Verbraucher wissen, wer hinter den in Anspruch genommenen Dienstleistungen
steht. Dazu hat der Gesetzgeber ihn jetzt mit zusätzlichen Auskunftsansprüchen
ausgestattet.
Seit dem Jahr 2003 bekämpft die Bundesnetzagentur den Rufnummernmissbrauch. Im
Bereich der Dialer konnte der Missbrauch durch Transparenzverpflichtungen,
z. B. mittels eines Zustimmungsfensters, abgestellt werden. Im laufenden Jahr
gab es kaum noch Beschwerden zum Thema Dialer. Im Bereich des Rufnummern-Spam
ist im ersten Halbjahr 2007 ein leichter Rückgang der Beschwerden zu
verzeichnen. Dies lässt den Schluss zu, dass die von der Bundesnetzagentur
erlassenen Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote erste Wirkungen
zeigen.
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