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Bundesnetzagentur: Telekom muss Schadensersatz für verspätete Überlassung der Leitungen zahlen
21.12.07 Die Mitkonkurrenten der dt. Telekom haben in den vergangen
Monaten über erheblich Behinderungen bei der zur Verfügungstellung der
Teilnehmeranschlussleitungen geklagt. Die Bundesnetzagentur hat daher heute,
dem 21.Dezember, eine wichtige Entscheidung für die Überlassung der
Teilnehmeranschlussleitung verkündet. In dem Standardangebot werden die
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wesentlichen vertraglichen Konditionen festgelegt, zu denen die Deutsche
Telekom AG (DTAG) ihren Wettbewerbern den Zugang zur sogenannten "letzten
Meile" überlässt.
Bislang war das Angebot der Deutschen Telekom AG so einseitig zu deren Gunsten
gestaltet, dass es bei der Bereitstellung der "letzten Meile" für den
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Wettbewerb zu massiven Verzögerungen kam, ohne dass der Deutschen Telekom
hieraus irgendwelche Nachteile entstanden.
Für den Wettbewerb besonders wichtig ist, dass das Angebot
Schadensersatzpauschalen für die verspätete Bereitstellung des
Kundenanschlusses sowie die Überschreitung von Entstörfristen vorsieht.
"Mit den Regeln zur Schadenspauschalierung hat die Bundesnetzagentur eine
wichtige Entscheidung für eine zügige Bereitstellung der Anschlussleitung an
die Wettbewerber getroffen, die unmittelbar jedem Kunde zugute kommt" so Breko
Bundesverband Breitbandkommunikation Geschäftsführer Rainer Lüddemann.
Die Mengenbegrenzung auf maximal 330.000 Leitungen bundesweit, die die DTAG den Wettbewerbsunternehmen
monatlich zur Verfügung stellen muss, hält der Verband jedoch für problematisch.
Durch diese Regelung wird die Entwicklung des Wettbewerbs von vornherein
gedeckelt.
Die zögerliche Bereitstellung der Teilnehmeranschlussleitung war in den letzten Wochen wiederholt
Gegenstand von massiver Kritik der Wettbewerbsunternehmen. Die Firmen Arcor und Telefonica
haben deshalb Missbrauchsanträge bei der Bundesnetzagentur gestellt. Diese Anträge sind durch die
heutige Entscheidung der Bundesnetzagentur nicht hinfällig geworden.
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