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Bundespräsident soll Vorratsdatenspeicherung aufhalten
05.12.07 Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat den
Bundespräsidenten Horst Köhler in einem Brief gebeten, seine Unterschrift
unter das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung zu
verweigern.
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Die Begründung der Initiatoren lautet auf die mögliche verfassungswidrig des
Gesetzes. Das Gesetz soll zum 1. Januar in Kraft treten, muss jedoch noch vom
Bundespräsidenten unterzeichnet werden.
Nach Einschätzung der Bürgerrechtler höhlt eine Vorratsdatenspeicherung
Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und
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begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer
Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.
Bisher müssen nur Daten gespeichert werden, die für die Abrechnung mit den
Kunden nötig sind. Nach dem neuen Gesetz müssen die Netzbetreiber und Provider
technisch und personell aufrüsten.
Derzeit haben haben rund 7.000 Betroffene ihre Absicht bekundet, gegen das
geplante Gesetz Verfassungsbeschwerde zu erheben. Umfragen zeigen, dass eine
Mehrheit der Bevölkerung die Überwachungspläne ablehnt.
Der Arbeitskreis schreibt dem Bundespräsidenten weiter, die EG-Richtlinie zur
Vorratsdatenspeicherung decke nur einen kleinen Teil der beschlossenen
Regelungen und müsse wegen schwerer Mängel ohnehin nicht umgesetzt
werden. Irland klagt bereits seit 2006 auf Aufhebung der Vorgaben aus
Brüssel.
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