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Bundespräsident unterzeichnet umstrittenes Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
27.12.07 Der Bundespräsident Köhler hat nun gestern das Gesetz zur
Vorratsdatenspeicherung unterzeichnet. Der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung und viele andere Organisationen und Verbände
verurteilen das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikation und
Vorratsdatenspeicherung allerdings als nicht verfassungsgemäß und können die
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Einschätzung des Bundespräsidenten absolut nicht nachvollziehen.
Aufgrund der massiven verfassungsrechtlichen Bedenken wird der Arbeitskreis
Vorratsdatenspeicherung zusammen mit weit über 25.000 Beschwerdeführern eine
Verfassungsbeschwerde einlegen.
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Der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik beantragt mit der 150-seitigen
Beschwerdeschrift darüber hinaus, die Datensammlung wegen "offensichtlicher
Verfassungswidrigkeit" durch einstweilige Anordnung sofort auszusetzen.
Nach Einschätzung der Bürgerrechtler höhlt eine Vorratsdatenspeicherung
Anwalts-, Arzt-, Seelsorge-, Beratungs- und andere Berufsgeheimnisse aus und
begünstigt Wirtschaftsspionage. Sie untergräbt den Schutz journalistischer
Quellen und beschädigt damit die Pressefreiheit im Kern.
Bisher müssen nur Daten gespeichert werden, die für die Abrechnung mit den
Kunden nötig sind. Nach dem neuen Gesetz müssen die Netzbetreiber und Provider
technisch und personell aufrüsten.
Journalisten können durch diesen Umstand kaum noch an sensible
Hintergrundinformationen, die ihnen von Informanten zugespielt
werden, gelangen. Das Gesetz birgt daher eine eklatante Gefahr für
die Pressefreiheit: Mühsam aufgebaute Informantennetzwerke können
zusammenbrechen.
Allein für die nötige Technik werden in der Branche bis zu 75 Millionen Euro
fällig. Hinzu kommen jährliche Betriebskosten in zweistelliger
Millionen-Höhe. Diese Kosten sollen den Unternehmen nach neuen Plänen nur zum
Teil erstattet werden.
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