11.06.07 Der Bundesrat hat am Freitag der Änderung des Passgesetzes
zugestimmt. Da die Passgesetznovelle bereits am 24. Mai 2007 den Bundestag
passiert hatte, sind jetzt die Voraussetzungen für elektronische Reisepässe
der zweiten Generation geschaffen. Ab November 2007 werden neu ausgestellte
ePässe neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers
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im Chip enthalten.
Auch die Europäische Union und zahlreiche Staaten weltweit führen die
Biometrie als Schlüsseltechnologie für die Innere Sicherheit ein, sondern auch
im Bereich der Visa, Aufenthaltstitel und Personalausweise. In Deutschland
werden bereits seit 2005 Reisepässe mit digitalem Foto im Chip
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ausgegeben. Diese Dokumente und auch alte Pässe ohne Chip bleiben im Rahmen
ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.
Wer ab 1. November 2007 einen Reisepass mit zehn- bzw. fünfjähriger Gültigkeit
beantragt, gibt zusätzlich zum Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke ab. Diese
werden nach Maßgabe des neuen Passgesetzes ausschließlich im Chip des
elektronischen Reisepasses, jedoch nicht in den Passbehörden oder einer
zentralen Datenbank gespeichert, wie es in anderen europäischen Staaten der
Fall ist.
Das Passgesetz regelt darüber hinaus den Online-Zugriff auf die
Passbilder. Diese werden wie bisher in den kommunalen Passbehörden
gespeichert. Zukünftig bestehen Online-Zugriffsrechte für die regional
zuständige Polizei in äußerst eilbedürftigen Fällen während der
Schließzeiten der Passstellen.
Das neue Passgesetz hat bei den Datenschützern zu erheblichen Widersprüchen
geführt, zumal der Rechtsstaat dazu verpflichtet ist, nur Daten zu speichern,
die Sicherheitsrelevant sind. Fingerabdrücke sind nicht sicherheitsrelevant, da
schon das Passbild ein ausreichendes Merkmal für die Identifikation des
Inhabers ist. Der Staat darf nur die Information speichern,. welche für seine
Zwecke unbedingt notwendig sind. Das Grundrecht auf informationelle
Selbstbestimung des Bürgers wird daher durch das neue Passgesetz
mißachtet.
Es besteht ferner der Verdacht, das der Rechtsstaat ein Informations-Pool
fernab der bürgerlichen Grundgesetze aufbauen will, da nun schon eine kleine
Gesetzesänderung ausreicht, um Fingerabdrücke in einer grossen Datenbank zu
speichern. Zum Beispiel könnten bei jeder Passkontrolle, alle Daten, wie
elektronisches Bild und Fingerabdruck, für eine längere Zeit bei den Behörden
gespeichert bleiben. So bekommt der Staat nicht nur Bewegungsprofile, sondern
auch die passenden Fingerabdrücke dazu geliefert. Das neue Gesetz für
die Speicherung der Verbindungsdaten bei der Telekommunikation macht vor, wie
der Staat den Bürger oberservieren kann.
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