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Bundesrat beschließt elektronischen Pass --Kritik wird mißachtet

  • 11.06.07 Der Bundesrat hat am Freitag der Änderung des Passgesetzes zugestimmt. Da die Passgesetznovelle bereits am 24. Mai 2007 den Bundestag passiert hatte, sind jetzt die Voraussetzungen für elektronische Reisepässe der zweiten Generation geschaffen. Ab November 2007 werden neu ausgestellte ePässe neben dem digitalen Passfoto auch die Fingerabdrücke des Passinhabers
    im Chip enthalten.

    Auch die Europäische Union und zahlreiche Staaten weltweit führen die Biometrie als Schlüsseltechnologie für die Innere Sicherheit ein, sondern auch im Bereich der Visa, Aufenthaltstitel und Personalausweise. In Deutschland werden bereits seit 2005 Reisepässe mit digitalem Foto im Chip

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    ausgegeben. Diese Dokumente und auch alte Pässe ohne Chip bleiben im Rahmen ihrer vorgesehenen Laufzeit gültig.

    Wer ab 1. November 2007 einen Reisepass mit zehn- bzw. fünfjähriger Gültigkeit beantragt, gibt zusätzlich zum Lichtbild auch zwei Fingerabdrücke ab. Diese werden nach Maßgabe des neuen Passgesetzes ausschließlich im Chip des elektronischen Reisepasses, jedoch nicht in den Passbehörden oder einer zentralen Datenbank gespeichert, wie es in anderen europäischen Staaten der Fall ist.

    Das Passgesetz regelt darüber hinaus den Online-Zugriff auf die Passbilder. Diese werden wie bisher in den kommunalen Passbehörden gespeichert. Zukünftig bestehen Online-Zugriffsrechte für die regional zuständige Polizei in äußerst eilbedürftigen Fällen während der Schließzeiten der Passstellen.

    Das neue Passgesetz hat bei den Datenschützern zu erheblichen Widersprüchen geführt, zumal der Rechtsstaat dazu verpflichtet ist, nur Daten zu speichern, die Sicherheitsrelevant sind. Fingerabdrücke sind nicht sicherheitsrelevant, da schon das Passbild ein ausreichendes Merkmal für die Identifikation des Inhabers ist. Der Staat darf nur die Information speichern,. welche für seine Zwecke unbedingt notwendig sind. Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimung des Bürgers wird daher durch das neue Passgesetz mißachtet.

    Es besteht ferner der Verdacht, das der Rechtsstaat ein Informations-Pool fernab der bürgerlichen Grundgesetze aufbauen will, da nun schon eine kleine Gesetzesänderung ausreicht, um Fingerabdrücke in einer grossen Datenbank zu speichern. Zum Beispiel könnten bei jeder Passkontrolle, alle Daten, wie elektronisches Bild und Fingerabdruck, für eine längere Zeit bei den Behörden gespeichert bleiben. So bekommt der Staat nicht nur Bewegungsprofile, sondern auch die passenden Fingerabdrücke dazu geliefert. Das neue Gesetz für die Speicherung der Verbindungsdaten bei der Telekommunikation macht vor, wie der Staat den Bürger oberservieren kann.


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