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Bundesrat erteilt BKA-Gesetz für Online-Durchsuchungen eine Absage

  • 28.11.08 Das BKA Gesetz mit der umstrittenen Online-Durchsuchung zur Abwehr von Gefahren durch den internationalen Terrorismus ist heute,dem 28.November 2008, im Bundesrat gescheitert.

    Nunmehr haben Bundesregierung oder Bundestag die Möglichkeit, den
    Vermittlungsausschuss anzurufen, um einen Kompromiss mit den Ländern zu erreichen.

    Die Neuregelung des BKA-Gesetzes soll die Voraussetzungen für die Abwehr internationaler terroristischer Gefahren durch das Bundeskriminalamt schaffen. Der Bundestag hatte das Gesetz nach langen und intensiven

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    Verhandlungen am 12. November 2008 in 2. und 3. Lesung verabschiedet.

    Seit der Föderalismusreform 2006 sieht das Grundgesetz eine Präventivbefugnis zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus für das Bundeskriminalamt vor. Die Novelle des BKA-Gesetzes setzt diesen Schutzauftrag einfachgesetzlich um. Das Bundeskriminalamt erhält hierdurch insgesamt 20 präventive Ermittlungsbefugnisse, wie sie bislang nur den Länderpolizeien vorbehalten waren. Hierzu gehört auch die Online-Durchsuchung.

    Deren Anwendung hatte das Bundesverfassungsgericht im Februar dieses Jahres an einschränkende Vorgaben geknüpft. Laut Gesetzesbeschluss darf das Bundeskriminalamt grundsätzlich nur dann ermittelnd tätig werden, wenn es entweder von einer obersten Landesbehörde darum gebeten wird, eine Länderzuständigkeit nicht erkennbar ist oder eine länderübergreifende Gefahr vorliegt.

    Auch kritisierten die Unternehmensverbände bei dem BKA-Gesetz, dass die angehörten Experten zu wenig Internet-Sachkunde mitbringen.

    Die von der Bundesregierung beabsichtigte Form der Umsetzung der Online-Durchsuchung setzt weiter auf "Spähangriffe" eines "Bundestrojaners", also im Prinzip auf Verfahren, mit denen auch Kriminelle Angriffe auf Computer durchführen, um zum Beispiel Daten auszuspähen oder die Kontrolle über fremde Rechner zu erlangen.

    Nach Auffassung der Wirtschaftsvertreter stehen die Risiken wie auch der technische und finanzielle Aufwand von Online-Durchsuchungen in keinem angemessenen Verhältnis zu dem möglichen Nutzen.


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