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Bundesrat genehmigt PIN Abfragen im neuen Telekommunikationsgesetz durch Behörden

• 06.05.13 Der Bundesrat hatte am Freitag ein Gesetz zur Weitergabe von Kommunikationsdaten durchgewunken. Zuvor wurden die neuen gesetzlichen Regelungen im Bundestag zugestimmt. Damit erhalten künftig Polizei und Geheimdienste leichteren Zugang zu den Kundendaten bei den Telekommunikationsanbietern und Providern. Es werden Daten wie
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Telefonnummern, Anschrift, IP-Adresse, Smartphone-PINs und E-Mail-Passwörter herausgeben. Verbindungsdaten werden dabei nicht herausgegeben. Die Kritiker halten das neue Gesetz allerdings für verfassungswidrig.

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatte dabei schon im Vorfeld das geplante Gesetzt kritisiert. Nach weiterer Kritik aus den Reihen von Rechtsexperten und Datenschützern hat der Bundestagsausschuss daraufhin Änderungen vorgenommen, die jedoch nur marginaler Natur sind und den Kern der Probleme unberührt lassen.

Die Datenschützer sehen in der Gesetzesänderung einen erneuten drastischen Einschnitt in die wesentlichen Persönlichkeitsrechte der Menschen und das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis erheblich geschwächt.

Ein wesentlicher Kritikpunkt liegt schon seit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts vor. Das Gericht hat den unbeschränkten Zugang von Behörden auf Telekommunikationsdaten kritisiert. Geändert hat sich nun durch das neue Gesetzt nichts. Weiterhin haben Polizei-Behörden Zugriff auf Kommunikationsdaten, werden allerdings nur auf Fälle konkreter Gefahr oder des Verdachts einer besonders gewichtigen Ordnungswidrigkeit oder Straftat beschränkt.

Laut dem schleswig-holsteinischen Piraten-Chef Patrick Breyer, ist das neue Gesetz in mindestens sechs Punkten verfassungswidrig. Piraten-Chef Patrick Breyer will hier erneut eine Verfassung-Klage einreichen. Zuvor kam auch Kritik von den Journalisten-Verbänden und den Datenschützern.


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